Erste Betriebskostenabrechnung nach Jahren; eigenartige Gasrechnungen und anderes

  • Hallo,

    ich habe einige Fragen zu Nebenkostenabrechnungen, von denen ich hoffe, dass Ihr mir zumindest einen groben Überblick geben könnt.

    Die Situation ist die Folgende: Ich wohne seit einigen Jahren allein in einer gut 45 Quadratmeter großen Wohnung. Ende 2013 habe ich zum ersten Mal eine Nebenkostenabrechnung, und zwar für das Jahr 2012, erhalten, mit der eine sehr erhebliche Nachzahlung von mir gefordert wird.

    Allerdings sind mir als Laie einige Punkte aufgefallen, die mich stutzig machen, und dazu möchte ich Euch gerne um Eure Meinung bitten.

    Wie gesagt: Es ist die allererste Abrechnung seit vielen Jahren. Ablesungen der Kalt-, Warm- und Wärmemengenzähler in meiner Wohnung haben zuletzt Anfang 2010, dann ungefähr im September 2011 statt gefunden; bei der darauf folgenden Ablesung bin ich mir nicht sicher, ob mein Vermieter bei einem Besuch im Januar 2012 die Zähler abgelesen hat. Sicher ist, dass wieder im Januar 2013, und dann wieder Anfang 2014 eine Ablesung statt gefunden hat.

    Nun zu den Punkten: In der Abrechnung werden zwei Gasrechnungen aufgeführt, eine vom April 2012, eine weitere von Ende Dezember 2012, die für ein Sechs-Parteien-Haus jeweils einen Verbrauch von 30 000 KwH, also insgesamt rund 60 000 KwH ausweisen. Auffällig ist dabei für mich, dass die Rechnung vom Dezember 2012 um rund 700 Euro von 1200 auf 1900 Euro gestiegen sein soll. Ich meine mich zu erinnern, dass mein Vermieter im Jahr 2012 mir gegenüber darüber geklagt hat, dass er den Anbieter gewechselt habe, und der sich plötzlich stark verteuert habe.

    Daher die erste Frage: Sollte es einen Wechsel des Gasanbieters gegeben haben - wäre dieser Wechsel möglicherweise für uns Mieter zustimmungspflichtig gewesen? Außerdem: Angenommen, in der Abrechnung vom April 2012 befänden sich Anteile, die das Jahr 2011 betreffen - dürfte er dann diese Abrechnung einfach so komplett ins Jahr 2012 übernehmen? Und falls nicht: Dürfte er dann drei Monate aus der Gasrechnung heraus "schätzen" und ins Jahr 2012 hinein nehmen? Wohlgemerkt: Aus der Abrechnung ergibt sich weder das eine, noch das andere.

    Darüber hinaus tauchen in der Heizkostenabrechnung die Posten Abrechnungskosten und Ableserechung auf, deren Rechnungen jeweils auf den Dezember 2012 datiert sind (in der Betriebskostenabrechnung tauchen nochmals Abrechnungskosten mit Datum vom Dezember 2013 auf, bei denen es sich um die nun vorgelegte Abrechnung handeln dürfte). Mein Vermieter hat mir gegenüber erzählt, er habe für das Jahr 2011 eine Abrechnung erstellen lassen, die er uns nicht zugestellt hat. Ich vermute, dass dieser Posten in der Heizkostenabrechnung die Kosten für die Erstellung dieser Abrechnung für das Jahr 2011 sind.

    Zweite Frage: Darf er das?

    In der Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung tauchen auch die Punkte Garantiewartung Warmwasser-, Kaltwasser- und Wärmemengenzähler auf. Ich habe mir mittlerweile ungefähr ergoogelt, was das ist. Allerdings kann ich mich nicht entsinnen, dass jemals jemand hier war, um irgendetwas zu tun, was in die Richtung einer Wartung geht; die Ablesungen werden vom Vermieter selbst vorgenommen.

    Dritte Frage: Ist das rechtens? Und: Kann man das für die Zukunft unterbinden; denn die Kosten dafür sind insgesamt mit an die 500 Euro für das gesamte Haus schon einigermaßen hoch.

    Ich bedanke mich fürs Lesen.

    Viele Grüße.

  • Ich sehe mich außerstande, Versäumnisse aus vorangegangenen Jahren mit den von Ihnen hier dargelegten Fakten zu kommentieren.
    Nehmen Sie die Abrechnung und wenden Sie sich an eine örtliche Mieterberatung.

  • Hallo bb73,

    bei den Betriebskosten kann der VM dem M diejenigen Kosten in Rechnung stellen, welche ihm anteilig für die Mitwohnung während des Abrechnungszeitraums (i.d.R. das Kj.) entstanden sind und er auch bezahlt hat. Der VM ist beweispflichtig und hat Dir auf Verlangen Einsicht in die Originalrechnungen zu gewähren und notfalls auch den Berechnungsweg zu erläutern. Verweigert er dies, ist die Abrechnung nicht fällig.
    Der VM ist verpflichtet, wirtschaftlich zu agieren. Wenn er meint, mir irgendwelchen Providern günstiger abzuschneiden (auch, wenn es um das finanzielle Wohl der Mieter geht), ist dies sein Risiko.

  • In der Abrechnung werden zwei Gasrechnungen aufgeführt, eine vom April 2012, eine weitere von Ende Dezember 2012, [...]. Ich meine mich zu erinnern, dass mein Vermieter im Jahr 2012 mir gegenüber darüber geklagt hat, dass er den Anbieter gewechselt habe, und der sich plötzlich stark verteuert habe.
    [...] Sollte es einen Wechsel des Gasanbieters gegeben haben - wäre dieser Wechsel möglicherweise für uns Mieter zustimmungspflichtig gewesen?


    Denke ich nicht. Der Vermieter kann wählen, wen er will - aber er darf dabei nicht absichtlich und völlig unbegründeterweise die Kosten hochtreiben (das ist jetzt lediglich meine Wortwahl). Wenn der neue Versorger also anfangs günstiger war, so hat der Vermieter augenscheinlich erstmal Gutes getan. Zudem kann ja auch sein, dass der alte Versorger mittlerweile auch so extrem teuer geworden ist. Das könnt Ihr als Mieter doch recherchieren und bei gg. Anlass den Vermieter ansprechen, ob er nicht wieder auf einen stabileren und/oder günstigeren Anbieter wechseln kann.

    Angenommen, in der Abrechnung vom April 2012 befänden sich Anteile, die das Jahr 2011 betreffen - dürfte er dann diese Abrechnung einfach so komplett ins Jahr 2012 übernehmen? Und falls nicht: Dürfte er dann drei Monate aus der Gasrechnung heraus "schätzen" und ins Jahr 2012 hinein nehmen? Wohlgemerkt: Aus der Abrechnung ergibt sich weder das eine, noch das andere.


    Wir reden hier davon, dass die Rechnungen des Gasversorgers auch über Zeiträume gehen, die nicht in dem Abrechnungszeitraum Deiner Nebenkostenabrechnung liegen, richtig?
    Falls ja:
    Es gilt m.E. grundsätzlich, dass nur die Kosten in einer Nebenkostenabrechnung aufgeteilt werden dürfen, die auch in dem Nebenkostenabrechnungszeitraum angefallen sind. Wenn also Dein Nebenkostenabrechnunszeitraum in Januar 2012 beginnt, gehören da keine Kosten aus Dezember 2011 mit rein, egal, ob sie auf der Gasversorgerrechnung drauf sind oder nicht.

    Aus den beiden für die Nebenkostenabrechnung relevanten Gasrechnungen müssen also meiner bescheidenen Meinung nach die Kosten der Zeiträume, die in Nebenkostenabrechnungszeitraum fallen, berechnet werden.

    Darüber hinaus tauchen in der Heizkostenabrechnung die Posten Abrechnungskosten und Ableserechung auf, deren Rechnungen jeweils auf den Dezember 2012 datiert sind (in der Betriebskostenabrechnung tauchen nochmals Abrechnungskosten mit Datum vom Dezember 2013 auf,[...].

    Darf er das?

    Ich denke nein. Es geht um Nebenkostenabrechnungen, die einen Abrechnungszeitraum von längstens 12 Monaten haben. Da können dann kaum Kosten aus zwei verschiedenen Dezembermonaten auftauchen.

    In der Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung tauchen auch die Punkte Garantiewartung Warmwasser-, Kaltwasser- und Wärmemengenzähler auf.
    [...] Ist das rechtens?


    Das weiß ich nicht, die Angaben sind da jetzt etwas ungenau. Lass Dir doch erstmal die Rechnungen zeigen. Der Mieter hat das Recht auf Einsicht der einer Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Rechnungen beim Vermieter.
    Daraus könntest Du erkennen, was genau er in der Nebenkostenabrechnung angesetzt hat. Festzustellen, was davon "rechtens" ist oder nicht, wäre dann ein späterer Schritt.

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