Nebenkostenrückzahlung nicht erhalten

  • Hallo,

    ich habe von meinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten, welche besagt, dass
    ich zu viel Nebenkosten bezahlt habe und somit der Betrag mit meiner nächsten Miete verrechnet werden sollte. Leider ist das mit der Miete vom Januar nicht geschehen. Ich rief bei meinem Vermieter an, er sagte, dass es doch wohl mit der Februar Miete verrechnet werden würde. So wie ich meinen dubiosen Vermieter kenne, wird es mir niemals erstattet.

    Nun die Frage: Mein Vermieter hat eine Einzugsemächtigung. Ist es mir aus rechtlicher Sicht gestattet, meine Miete zurück zu buchen und den Betrag abzüglich meiner zu viel gezahlten Nebenkosten wieder zu überweisen?

    Besten Dank

  • Zitat

    Miete zurück zu buchen und den Betrag abzüglich meiner zu viel gezahlten Nebenkosten wieder zu überweisen?

    Vorausgesetzt zurück buchen geht, würde ich es genau so machen.

    Anschließend den Vermieter schriftlich informieren.

  • ich habe von meinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten, welche besagt, dass
    ich zu viel Nebenkosten bezahlt habe und somit der Betrag mit meiner nächsten Miete verrechnet werden sollte. Leider ist das mit der Miete vom Januar nicht geschehen. Ich rief bei meinem Vermieter an, er sagte, dass es doch wohl mit der Februar Miete verrechnet werden würde.
    Mein Vermieter hat eine Einzugsemächtigung. Ist es mir aus rechtlicher Sicht gestattet, meine Miete zurück zu buchen und den Betrag abzüglich meiner zu viel gezahlten Nebenkosten wieder zu überweisen?


    Ich würde noch den Februar-Einzug abwarten und dann, falls er es wieder "vergisst", bei der Bank widersprechen. Die buchen dann sofort zurück. Dann bekäme mein VM einen Brief.... "Da Ihnen leider auch im Februar eine korrekte Berechnung der zu zahlenden Miete abzüglich der Betriebskostengutschrift nicht gelang, habe ich mir erlaubt, dies für Sie zu erledigen. Der reduzierte Betrag wird Ihnen nun als Einzelüberweisung zugehen."
    Meine Intension: Elegant, höflich, deutlich, schmerzhaft (das kostet ihn nämlich 7€50 Gebühren:o) von hinten durch die Brust in's Auge.:cool:

  • Ich würde noch den Februar-Einzug abwarten und dann, falls er es wieder "vergisst", bei der Bank widersprechen. Die buchen dann sofort zurück. Dann bekäme mein VM einen Brief.... "Da Ihnen leider auch im Februar eine korrekte Berechnung der zu zahlenden Miete abzüglich der Betriebskostengutschrift nicht gelang, habe ich mir erlaubt, dies für Sie zu erledigen. Der reduzierte Betrag wird Ihnen nun als Einzelüberweisung zugehen."
    Meine Intension: Elegant, höflich, deutlich, schmerzhaft (das kostet ihn nämlich 7€50 Gebühren:o) von hinten durch die Brust in's Auge.:cool:

    Viele Dank, so werde ich es machen.

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