Mietaufhebung durch schloss Wechsel

  • HALLLO :)
    ich bin zum 01.01.14 in eine neue Wohnung gezogen.
    bis heute (24.01.14) habe ich nur die Kaution bezahlt
    allerdings keine miete für den (ersten) Monat ...
    Nun sagt die Vermieterin, dass sie wenn ich bis Dienstag
    (28.01.14) nicht zahle Wechselt sie das schloss aus..
    Sie sagt weil ich immer noch keine miete gezahlt hätte
    Und die Kaution erst Mitte des Monats kam, ist der Mietvertrag
    ungültig! (Als wenn nichts gewesen wäre)!?
    Ist das okey? Und was machen ich, wenn sie es tut?
    Gibt es kurzfristige Hilfe? Eigentlich bleibt mir ja nur noch
    Der Montag um das zuklären!???

    (Zur kurz Info:
    Seit heute wohne ich 24 tage dort!
    Kaution bezahlt
    Eine Monatsmiete Rückstand)


    Ich bitte um dringende Hilfe, viel Diskussionen
    Und am besten auch um Gerichtsurteile
    Mfg

  • Ähm ... also als allererstes solltest Du Deine Januarmiete überweisen. Punkt.

    Die Februarmiete ist ja zudem auch schon bald fällig. Diese muss normalerweise am dritten Werktag des Februars da sein. Hast Du bis dahin gar nichts bezahlt, brauchst Du nicht mehr weiter fragen, denn dann hat der Vermieter wahrscheinlich alles Recht auf seiner Seite, Dich möglichst schnell fristlos rauszukündigen.

    Ob und was der Vermieter bis dahin alles unternehmen kann und darf, weil Du (bisher "nur" die Januarmiete) nicht gezahlt hast, weiß ich nicht.

    Ob die Kaution pünktlich war, steht im Mietvertrag. Möglicherweise hättest Du da sogar ein Recht auf Ratenzahlung gehabt. Das kann hier so keiner sagen, ohne Details zu kennen. Ist aber auch wurscht, jetzt ist die Kaution ja da.

    Ich will Dir nichts schlechtes andichten, aber Du klingst etwas danach, als würdest Du Dich im Recht fühlen. Das Gefühl täuscht Dich höchstwahrscheinlich, denn Du brauchst verdammt gute Gründe, um keine oder weniger Miete zahlen zu dürfen. Ganz zu Beginn eines Mietverhältnisses reicht aber meine Phantasie nicht aus, um mir welche vorzustellen.

    Fazit: Ich würde an Deiner Stelle schnellstens zahlen. Das könnte die Umzugskosten in eine andere Wohnung ersparen.

  • Zitat

    Eine Monatsmiete Rückstand

    Dann solltest Du diese schnellsten zahlen und die Februarmieter pünktlich. Sprich spätestens am 5.2. sollte sie auf dem Konto des VM sein.

    Der Mietvertrag ist wegen der verspäteten Zahlung von Miete und Kaution nicht ungültig. Aber von fristloser Kündigung bedroht!

    Schloß auswechseln darf der VM natürlich nicht.

    Zitat

    Und am besten auch um Gerichtsurteile

    Wozu Urteile?

    BGB § 543 und/oder 569 reichen.

  • Hallo christianka,

    Du solltest die Januarmiete schnellstmöglich zahlen, die Februarmiete muss spätestens am dritten BANKENarbeitstag (05.02.2014) auf dem VM-Konto eintreffen.

    Was das Schloss betrifft: Anscheinend hat Deine Vermieterin wohl selbst einen Wohnungsschlüssel (illegal, falls Du es nicht legalisiert hattest). Ich würde auf jeden Fall sofort das vorhandene Schloss auswechseln gegen ein neues eigenes. Das vorhandene mit sämtlichen Schlüsseln aufbewahren und rücktauschen am Mietende.

    Was den von ihr angedrohten Austausch betrifft, wäre dies ein rechtswidriger Eingriff in Deinen Besitzstand, welcher sie ein Ordnungsgeld von bis zu 250t€ kosten könnte...:mad:

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