Möchte fristlos kündigen !

  • Hallo,
    unser Vermieter hat wohl die Wasserrechnung nicht bezahlt und die hiesigen Stadtwerke wollen zum 31.01. die Wasserlieferung einstellen.
    Da ich nicht ohne Wasser dastehen will habe ich mich nach einer anderen Wohnung umgesehen und könnte kurzfristig eine Wohnung bekommen.
    Frage: Kann ich meine alte Wohnung fristlos kündigen und welche Begründung müsste ich dabei angeben ?

    Gruß fsx

  • Hallo fsx,

    ob Du wegen der eklatanten Nutzbarkeitseinschränkung fristlos kündigen kannst, weiss ich nicht.
    Du kannst jedoch mit dem EVU durch Zahlung die Versorgungseinstellung verhindern und Deine Zahlung von der Miete abziehen.

  • Hallo fsx,

    ob Du wegen der eklatanten Nutzbarkeitseinschränkung fristlos kündigen kannst, weiss ich nicht.

    Du kannst jedoch mit dem EVU durch Zahlung die Versorgungseinstellung verhindern und Deine Zahlung von der Miete abziehen.

    Na, ob ich das alleine hinkriege wage ich zu bezweifeln, es handelt sich hier um einen größeren Wohnblock mit mehreren Mietparteien, die zu 90% aus Migranten vom Balkan bestehen.

    Ich wohne hier fast 30 Jahre, die Häuser gehörten einer hiesigen Wohnungsbaugesellschaft, vor ca. 2 Jahren wurden sie dann verkauft, seitdem ist hier nix mehr wie es war.

    Seitdem hat der Besitzer 3x gewechselt, es zogen nur noch Auswanderer aus Rumänien bzw. Bulgarien ein.
    Es werden keine Treppen mehr geputzt, die Haustüre ist kaputt, die Gemeinschaftsantennenanlage ist defekt und vieles mehr.
    Mein Entschluss auszuziehen stand schon länger fest, die Sache mit dem Wasser hat jetzt das Fass zum überlaufen gebracht.

    Wie gesagt, eine neue Wohnung hätte ich und könnte dort auch kurzfristig zum 01.02. oder 01.03 einziehen.

    Es stellt sich also für mich die Frage, kündige ich jetzt fristlos bzw. zum 01.03 oder muss ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, das würde aber bedeuten, ich müsste 2 Monate doppelt Miete zahlen :confused:


    Gruß fsx (Gerd)

  • Es stellt sich also für mich die Frage, kündige ich jetzt fristlos bzw. zum 01.03 oder muss ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, das würde aber bedeuten, ich müsste 2 Monate doppelt Miete zahlen :confused:


    Da noch kein Wasser abgestellt ist, müsstest Du meiner Ansicht nach andere Gründe finden. Wenn dann irgendwann das Wasser abgestellt sein sollte, sieht die Sache wieder anders aus.

    Nur Befürchtungen, dass ein schwerer Mangel auftreten könnte, reichen eher nicht.

    Ich persönlich halte Kein-Wasser für einen Fristlos-Kündigungsgrund, da es unzumutbar ist, ohne Wasser weiter dort zu wohnen. Ob Du dabei zuvor noch eine Abmahnung (mit Behebungsfrist .. bla .. bla) schreiben musst, weiß ich so jetzt nicht.
    Schau Dir dazu mal das hier (klick) alles in Ruhe durch.

    Das einzige, was ich nicht tun würde, ist zu einem Datum innerhalb der 3-mon. Kündigungsfrist zu kündigen. Entweder Du hälst die Frist ein (könnte ja sofort Dein erster Schritt sein) oder Du machst die harte Fristlos-Tour (das könnte ja der zweite Schritt sein, wenn wirklich das Wasser abgestellt ist).

  • Würde ich auch so sehen. Wenn das Wasser tatsächlich abgestellt würde, so könnten Sie dann doch noch fristlos kündigen.
    Die fristgemässe Kündigung wäre damit gegenstandslos.

    Übrigens: Eine Heizung darf ein Vermieter auch nicht einfach abstellen, genauso das Wasser. Was glauben Sie, wie schnell das Wasserwerk eine einstweilige gerichtliche Verfügung auf dem Tisch hat und das Wasser läuft wieder.
    Trotzdem empfehle ich, dieses Haus zu räumen.

  • Ich würde, sobald das Wasser abgestellt ist, dem VM per Einwurfeinschreiben auffordern, diesen Mangel binnen Wochenfrist zu beseitigen. Tut sich dann nichts, fristlos kündigen, der 31. wäre ein "eleganter" Termin.:o

  • Vielen Dank, Leute :)

    Ich werde es wohl, wie vorgeschlagen, so machen:

    Die Bude mit 3-monatiger Frist kündigen, sollte tatsächlich das Wasser abgestellt werden, mit der fristlosen nachlegen.

    Eine Frage noch dazu:
    Sollte ich im Kündigungsschreiben vorsorglich darauf hinweisen, das unmittelbar die fristlose Kündigung erfolgt, falls das Wasser abgesperrt wird ?

    Gruß fsx-Gerd

  • Die Bude mit 3-monatiger Frist kündigen, sollte tatsächlich das Wasser abgestellt werden, mit der fristlosen nachlegen.
    Sollte ich im Kündigungsschreiben vorsorglich darauf hinweisen, das unmittelbar die fristlose Kündigung erfolgt, falls das Wasser abgesperrt wird ?


    Moin Gerd,
    würde ich (auch) so machen. Du wirst uns sicherlich gelegentlich berichten...

  • Kleines Update:

    Hab gestern den neuen Mietvertrag unterschrieben, Mietbeginn 01.03.
    Die Kündigung der alten Wohnung geht die Tage raus, wobei ich ein bisschen Bauchschmerzen kriege wenn ich dann noch 3 Monate doppelt Miete zahlen müsste.
    Da kann ich ja fast hoffen, das die Stadtwerke tatsächlich das Wasser absperren, da könnte ich ja die Mietzahlung einstellen.
    Wobei mir einfällt, das was der Vermieter hier macht ist doch Betrug und Unterschlagung, da wäre doch eine kleine Anzeige fällig.
    Könnte man doch dem Vermieter mal drücken, wenn der auf der 3-monatigen Kündigungsfrist bestehen sollte, also jetzt mal so als Gedanke...

    Gruß fsx-Gerd

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