Beiträge von fsx

    Kleines Update:

    Hab gestern den neuen Mietvertrag unterschrieben, Mietbeginn 01.03.
    Die Kündigung der alten Wohnung geht die Tage raus, wobei ich ein bisschen Bauchschmerzen kriege wenn ich dann noch 3 Monate doppelt Miete zahlen müsste.
    Da kann ich ja fast hoffen, das die Stadtwerke tatsächlich das Wasser absperren, da könnte ich ja die Mietzahlung einstellen.
    Wobei mir einfällt, das was der Vermieter hier macht ist doch Betrug und Unterschlagung, da wäre doch eine kleine Anzeige fällig.
    Könnte man doch dem Vermieter mal drücken, wenn der auf der 3-monatigen Kündigungsfrist bestehen sollte, also jetzt mal so als Gedanke...

    Gruß fsx-Gerd

    Vielen Dank, Leute :)

    Ich werde es wohl, wie vorgeschlagen, so machen:

    Die Bude mit 3-monatiger Frist kündigen, sollte tatsächlich das Wasser abgestellt werden, mit der fristlosen nachlegen.

    Eine Frage noch dazu:
    Sollte ich im Kündigungsschreiben vorsorglich darauf hinweisen, das unmittelbar die fristlose Kündigung erfolgt, falls das Wasser abgesperrt wird ?

    Gruß fsx-Gerd

    Hallo fsx,

    ob Du wegen der eklatanten Nutzbarkeitseinschränkung fristlos kündigen kannst, weiss ich nicht.

    Du kannst jedoch mit dem EVU durch Zahlung die Versorgungseinstellung verhindern und Deine Zahlung von der Miete abziehen.

    Na, ob ich das alleine hinkriege wage ich zu bezweifeln, es handelt sich hier um einen größeren Wohnblock mit mehreren Mietparteien, die zu 90% aus Migranten vom Balkan bestehen.

    Ich wohne hier fast 30 Jahre, die Häuser gehörten einer hiesigen Wohnungsbaugesellschaft, vor ca. 2 Jahren wurden sie dann verkauft, seitdem ist hier nix mehr wie es war.

    Seitdem hat der Besitzer 3x gewechselt, es zogen nur noch Auswanderer aus Rumänien bzw. Bulgarien ein.
    Es werden keine Treppen mehr geputzt, die Haustüre ist kaputt, die Gemeinschaftsantennenanlage ist defekt und vieles mehr.
    Mein Entschluss auszuziehen stand schon länger fest, die Sache mit dem Wasser hat jetzt das Fass zum überlaufen gebracht.

    Wie gesagt, eine neue Wohnung hätte ich und könnte dort auch kurzfristig zum 01.02. oder 01.03 einziehen.

    Es stellt sich also für mich die Frage, kündige ich jetzt fristlos bzw. zum 01.03 oder muss ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, das würde aber bedeuten, ich müsste 2 Monate doppelt Miete zahlen :confused:


    Gruß fsx (Gerd)

    Hallo,
    unser Vermieter hat wohl die Wasserrechnung nicht bezahlt und die hiesigen Stadtwerke wollen zum 31.01. die Wasserlieferung einstellen.
    Da ich nicht ohne Wasser dastehen will habe ich mich nach einer anderen Wohnung umgesehen und könnte kurzfristig eine Wohnung bekommen.
    Frage: Kann ich meine alte Wohnung fristlos kündigen und welche Begründung müsste ich dabei angeben ?

    Gruß fsx

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