Wohngemeinschaft - Kaution ist verschollen, was tun?

  • Hallo!
    In unserer WG hat sich ein Problem ergeben und ich dachte, ich stelle die Frage mal an euch, vielleicht hat ja jemand in der Hinsicht schon mal Erfahrung gemacht, oder eine Idee, was zu tun ist.
    Folgendes:
    Wir sind eine WG aus 4 Leuten. Die Wohnung für die WG ist schon seit ca. 8 Jahren gemietet, die WG in seiner Personenzusammensetzung wie sie jetzt ist, besteht aber erst seit einem halben Jahr, wobei die zwei am längsten hier wohnenden WG-Mitglieder aber auch erst seit Oktober 2012 hier wohnen. Die Kaution wurde zu Beginn der Mietung der Wohnung (also vor 8 Jahren) durch die damaligen WG-Mitglieder an die Eigentümer gezahlt. Danach wurde durch die jeweils neuen WG-Mitglieder immer der vorherige Zimmermieter im Anteil ausbezahlt. Wir in der jetztigen Besetzung haben also auch immer demjenigen seinen Kautionsanteil ausbezahlt, dessen Zimmer wie übernommen haben und so ging es die ganzen Jahre vorher auch.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Zu dem Zeitpunkt als die beiden am längsten hier wohnenden Mitglieder eingezogen sind, hat auch der Eigentümer des ganzen Hauses gewechselt. Wir in der jetzigen Besetzung hatten also nie Kontakt mit den alten Besitzern. Dem neuen Eigentümer ist aufgefallen, dass auf unserem Mietkautionskonto keine Kaution hinterlegt ist. Er will, dass wir ihm das Kautionsgeld überweisen.

    Meine Frage ist: Kann er das einfach von uns verlangen? Wir vermuten sehr stark, dass das Kautionsgeld von vor 8 Jahren durch den vorherigen (angeblich etwas unzuverlässigen) Eigentümer bzw. Hausverwalter verschlampt wurde. Das können wir natürlich nicht nachweisen, da wir die Mieter von damals auch nicht mehr kennen. Das ist für beide Parteien nun eine doofe Situation, aber kann der neue Eigentümer uns dann für dieses Fehler einfach haftbar machen? Oder wäre es die Aufgabe des ehemaligen Eigentümers gewesen, sich frühzeitig (also vor 8 Jahren) darum zu kümmern?

    Hat jemand von euch dazu vielleicht eine Erfahrung oder eine Idee?

    Wir wären euch wirklich sehr, sehr dankbar!

  • Die Kaution zahlt der Mieter an den Vermieter. Bei Auszug kann nur dieser die Kaution wieder zurückerhalten. Wohl logisch!
    Der neue Mieter erhält dann einen neuen Mietvertrag und muß dann entsprechend des Vertrages eine neue Kaution zahlen. Wohl auch wieder logisch!

    Was Sie und Ihre Vorgänger da veranstaltet haben ist einfach nur Chaos und Anarchie. Das ist aber in fast allen WG üblich.
    Der Bayer würde sagen: Gitt scho! Leider aber nur bis zu Ihrem Anliegen.
    Der jetzige Vermieter muß die Kaution vom Vorgänger einfordern und nicht von Ihnen. Das Problem ist wahrscheinlich, das Sie dafür keinerlei Nachweis haben. Vielleicht ist die Kaution auch schon zurückgezahlt worden?

    Nehmen Sie einen Anwalt, mache aber wenig Hoffnung. Der Schlüssel liegt eigentlich beim alten Vermieter.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (22. Januar 2014 um 20:20)

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