Hauptmietering zieht vorzeitig aus und nimmt Küche mit

  • Hallo alle zusammen :)

    Ich habe ein paar Fragen zum Thema Mietrecht...

    Zunachst erkläre ich am besten mal die Situation:
    Ich war über Silvester bis zum 10 Januar im Ausland im Urlaub. Am zweiten Januar bekam ich ein Whatsapp-Foto meiner Mitbewohnerin geschickt, auf dem meine Kündigung Fotografiert wurde. Mein Freund sagte mir, dass erst am 05. Januar auf meinem Schreibtisch die schriftliche Kündigung lag.
    Ist das rechtlich so okay?

    Dann hat meine Mitbewohnerin, die ja die Hauptmiete hat, zum 01. Februar eine Wohnung in ihrer neuen Heimat gefunden, nun will diese Dame die Einbauküche mitnehmen? Unser Mietvertrag läuft allerdings noch bis zum 31. März 2014... Darf Sie das? Ich habe dann keine möglichkeiten mehr mir irgendetwas zu Kochen oder etwas kühl zu lagern, da ich ja dann auch keinen Kühlschrank mehr habe!!
    Ich bin so verzweifelt deswegen... Außerdem meldet sie das Internet ab zum 01. Februar - dafür zahle ich ja auch in den Nebenkosten, das kann ich ja sicher kürzen, aber was ist mit der Küche? Kann ich deswegen eine Mietminderung machen?

    Ich habe durch die Dame so viel Geld verloren.... v.a. hat sie im August zu meinem Nachbarn gesagt, dass sie sowieso ausziehen wird und sich nur für die Zeit bis dahin jetzt eine neue Mitbewohnerin suchen will, um die komplette Miete nicht alleine tragen zu müssen... Zu uns sagte sie immer, es handele sich hier um eine langfristige Mietsache und sie will noch mindestens zwei Jahre dort Wohnen...
    Ist dies denn nicht auch eine Vermietung unter Vortäuschung falscher Tatsachen?
    Sie hat zugesehen wie ich das Zimmer nach meinen Wünschen einrichte und viel Geld Investiert habe... :mad:

    Bitte helft mir - ich bin für jede Antwort dankbar!

    Liebe Grüße

  • Welche Verträge mit welchen eingetragen Vertragspartnern gibt es? Mietvertrag? Untermietvertrag?

    Wer hat jetzt welchen Vertrag gekündigt?

  • Hallo - danke schonmal für die schnelle Antwort :)

    Ich habe mit meiner Mitbewohnerin einen Vertrag zur Untermiete.
    Die Mitbewohnerin hat mir den Untermietvertrag gekündigt (per Whatsapp-Foto...), da sie auszieht.
    Mitbewohnerin ist Hauptmieterin.
    Allerdings laufen beide Verträge noch bis 31. März.

  • Kündigung per Foto. Noch nie gehört!
    Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Ich wage sehr zu bezweifeln, ob ein Foto dieses Kriterium erfüllt.

    Siehe hier:https://forum.mietrecht.de/www.mietrecht-…kuendigung.html

    Kündigung Untermieter
    Bei einer Untermiete gelten die allgemeinen Kündigungsregelungen des BGB, allerdings nur im Verhältnis Untervermieter und Untermieter. Wird der Hauptmieter hingegen wirksam von seinem Vermieter gekündigt, so muss auch der Untermieter zeitgleich die Wohnung räumen.

    Die Kündigungsfristen betragen für den Hauptmieter bei untervermietetem Wohnraum mindestens drei Monate.
    Der Untermietvertrag wird hier wie die Vermietung einer Einliegerwohnung behandelt. Bei einer möblierten Untervermietung kann spätestens am 15. zum Monatsende gekündigt werden, also unter Einhaltung einer Frist von lediglich zwei Wochen. Ein Kündigungsgrund muss nicht vorliegen. Ansonsten muss ein berechtigtes Interesse, also insbesondere Eigenbedarf vorliegen und geltend gemacht werden. Ein Kündigungsgrund braucht nicht genannt werden, wenn die Kündigungsfrist von drei auf sechs Monate verlängert wurde.
    Wenn die Kündigung für den Untermieter, der nicht möbliert zur Untermiete wohnt, eine besondere Härte darstellen würde, kann er weiter wohnen bleiben.
    Der Untermieter kann bis zum dritten Wrktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (20. Januar 2014 um 10:58)

  • Aber was kann ich jetzt mit wegen der Küche Unternehmen?
    Wenn die Dame die Küche mitnimmt, kann ich nichts mehr Kochen, geschweige denn Lebensmittel kühl lagern!?

  • Da Sie gleichzeitg mit der Dame die Wohnung verlassen, erübrigt sich diese Frage.


    Eben nicht, denke ich.
    So wie es klang, will die Untervermieterin/Hauptmieterin bereits zum 1. Februar die Wohnung - und zwar mit Küche - verlassen.

  • Aber was kann ich jetzt mit wegen der Küche Unternehmen?
    Wenn die Dame die Küche mitnimmt, kann ich nichts mehr Kochen, geschweige denn Lebensmittel kühl lagern!?


    Ist Privatrecht. Mietrecht lediglich dann, wenn Du die Kücheneinrichtung explizit mitgemietet hast.

  • Eben nicht, denke ich.
    So wie es klang, will die Untervermieterin/Hauptmieterin bereits zum 1. Februar die Wohnung - und zwar mit Küche - verlassen.

    Hängt natürlich von der Gültigkeit der Kündigung ab. Wenn nicht, dann muß das möbilierte Zimmer so bleiben wie es ist.

  • Hängt natürlich von der Gültigkeit der Kündigung ab. Wenn nicht, dann muß das möbilierte Zimmer so bleiben wie es ist.


    Das möblierte (untervermietete) Zimmer ja. Aber die Küche ...?

  • Hi chris392,

    die Antwort des Vorposters könnte man möglicherweise übersetzen mit: Die Küche hat mit Deiner Untermiete nichts zu tun.

    Du solltest aber trotzdem prüfen, wie auch schon in anderen Postings angedeutet, ob Du die Nutzung der Küche mit (unter)gemietet hast, oder nicht. Wenn ja, kann es gut sein, dass die auch so lange da sein muss, bis alle Verträge beendet sind.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!