Bestandteile der Mietwohnung aufheben?

  • Guten Tag liebe Com.

    Kurz zu meiner Lage:
    Ich habe einen Durchbruch, von der Küche zum Winterbalkon, gemacht. Die komplette Trennwand und das Fenstergestell entfernt. Das Gestell hab ich im Keller nun 4 Jahre aufbewart. Die Küche wurde generalüberhohlt und somit auch modernisiert. Das heißt alte Bestandteile wie Herd und Spüle ebenfalls im Keller aufbewart.
    Es heißt ja immer alte Bestandteile der Mietwohnung aufheben.
    Jetzt die eigentliche Frage: Wie lang muss ich genau diese Bestandteile aufheben bzw. darf man sie überhaupt entfernen? Dazu sollte man noch sagen bei einem Auszug bleibt natürlich die Küche so wie sie ist. Also da wird nichts ausgebaut oder mitgenommen.

    Ich bedanke mich für schnelle und sachliche Kommentare.

  • Guten Tag liebe Com.

    Kurz zu meiner Lage:
    Ich habe einen Durchbruch, von der Küche zum Winterbalkon, gemacht. Die komplette Trennwand und das Fenstergestell entfernt. Das Gestell hab ich im Keller nun 4 Jahre aufbewart. Die Küche wurde generalüberhohlt und somit auch modernisiert. Das heißt alte Bestandteile wie Herd und Spüle ebenfalls im Keller aufbewart.
    Es heißt ja immer alte Bestandteile der Mietwohnung aufheben.
    Jetzt die eigentliche Frage: Wie lang muss ich genau diese Bestandteile aufheben bzw. darf man sie überhaupt entfernen? Dazu sollte man noch sagen bei einem Auszug bleibt natürlich die Küche so wie sie ist. Also da wird nichts ausgebaut oder mitgenommen.

    Der Vermieter kann bei Ihren Auszug die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordern. Schlußfolgern Sie selbst.
    Hoffentlich hatten Sie eine beweisbare Zustimmung Ihres Vermieters zum Umbau. Dann hätte sich auch die Aufbewahrung erledigt.

  • Guten Tag liebe Com.

    Kurz zu meiner Lage:
    Ich habe einen Durchbruch, von der Küche zum Winterbalkon, gemacht. Die komplette Trennwand und das Fenstergestell entfernt. Das Gestell hab ich im Keller nun 4 Jahre aufbewart. Die Küche wurde generalüberhohlt und somit auch modernisiert. Das heißt alte Bestandteile wie Herd und Spüle ebenfalls im Keller aufbewart.
    Es heißt ja immer alte Bestandteile der Mietwohnung aufheben.
    Jetzt die eigentliche Frage: Wie lang muss ich genau diese Bestandteile aufheben bzw. darf man sie überhaupt entfernen? Dazu sollte man noch sagen bei einem Auszug bleibt natürlich die Küche so wie sie ist. Also da wird nichts ausgebaut oder mitgenommen.

    Ich bedanke mich für schnelle und sachliche Kommentare.

    Verstehe ich das richtig, Du als Mieter hast fast die komplette Wohnung umgebaut?:confused:

    Mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters hoffentlich.

    Der Vermieter kann verlangen das bei Auszug der Originalzustand wieder hergestellt wird, wenn nichts anderes nachweislich vereinbart wurde.


    Ohne entsprechende Vereinbarung mußt Du die Teile bis zum Sanknimmerleinstag aufbewahren.

  • Ich habe einen Durchbruch, von der Küche zum Winterbalkon, gemacht.


    Das ist das, was zählt... Schriftliches Vermietereinverständnis vorhanden?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!