Hallo, folgende Situation: eine Wohnung auf dem Grundstück eines privaten Vermieters. Die Kündigung des Mietverhältnisses ist zum 31.01.2014 erfolgt und bestätigt durch den Vermieter. Es gibt keine Mietrückstände bis auf die aktuelle Miete Januar 2014 in Höhe von 400,-. Nach einigen drohenden Emails des Vermieters mit Äusserungen wie: sollte die Miete nicht bis zum 15.01. gezahlt sein räumt der Vermieter die Wohnung! Und der Zutritt zur Mietsache ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich! Ein Räumungstitel liegt nicht vor!
Der Mieter ist jetzt zur Mietsache zurückgekommen und das Gartentor, welches als Zugang zur Mietsache dient ist durch ein extra Fahrradschloss verschlossen. Der Mieter kommt also nichtmal bis zur Mietsache. Was kann der Mieter nun tun um an seine persönlichen Sachen zu kommen? Welche Rechte zur fristlosen Kündigung hat der Mieter?
Vermieter verweigert Mieter den Zutritt zur Mietsache
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Müller3103 -
15. Januar 2014 um 14:00 -
Erledigt
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Gibt es einen bestimmten Grund, dass die Januarmiete nicht gezahlt wurde?
Aber wie auch immer. Bis Januar einschließlich ist die Wohnung vermietet und der Mieter hat in diesem Zeitraum selbstverständlich das Recht, dort reinzukommen, wann immer er es will. Warum der Vermieter es verweigert, schreibst Du leider nicht.
Wie man sein Zutrittsrecht am besten durchsetzt, weiß ich leider auch nicht.
Nachtrag:
Und wieso will der Mieter noch fristlos kündigen, wenn eh eine Kündigung in trockenen Tüchern ist? Soll für Gewalt 2 Wochen Miete "gespart" werden? -
Sie haben natürlich das Recht bis zum Ende des Vertrages Ihr Mietobjekt zu nutzen.
Mehr ist dazu nicht zu sagen. Lediglich stinkt es hier. -
Ich denke, dass man ein Forum nicht für solche Korinthenkackerei missbrauchen sollte.
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Hallo Müller3103,
ein Unrecht kann man nicht mit einem anderen Unrecht kompensieren, denn Ihr beide handelt illegal: Du, weil Du die letzte Monatsmiete schuldig geblieben bist; der VM, weil er Dir widerrechtlich den Zugang zu Deiner Mietsache verwehrt.
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