Hallo, folgende Situation: eine Wohnung auf dem Grundstück eines privaten Vermieters. Die Kündigung des Mietverhältnisses ist zum 31.01.2014 erfolgt und bestätigt durch den Vermieter. Es gibt keine Mietrückstände bis auf die aktuelle Miete Januar 2014 in Höhe von 400,-. Nach einigen drohenden Emails des Vermieters mit Äusserungen wie: sollte die Miete nicht bis zum 15.01. gezahlt sein räumt der Vermieter die Wohnung! Und der Zutritt zur Mietsache ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich! Ein Räumungstitel liegt nicht vor!
Der Mieter ist jetzt zur Mietsache zurückgekommen und das Gartentor, welches als Zugang zur Mietsache dient ist durch ein extra Fahrradschloss verschlossen. Der Mieter kommt also nichtmal bis zur Mietsache. Was kann der Mieter nun tun um an seine persönlichen Sachen zu kommen? Welche Rechte zur fristlosen Kündigung hat der Mieter?
Beiträge von Müller3103
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