Kündigung beim Mitbewohner

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem:
    Ich wohne seit dem 1. Oktober in einer 2er WG. Ich fühlte mich hier schon von Beginn an nicht wohl und habe mich bereits ab Mitte-Ende Oktober auf die Suche nach einer anderen WG gemacht. Dies habe ich meinem Mitbewohner auch Mitte November gesagt, dass ich auf der Suche nach was anderen bin. Ausschlaggebend für die erneute Suche nach einer anderen WG war, dass ich (wie es mir eigentlich mein Mitbewohner zugesagt hat) keine Waschmaschine in den Keller aufstellen kann, denn unsere Nachbarin hat dort schon eine stehen und wenn beide Maschinen gleichzeitig laufen würden, könnte das ganze Wasser im Abfluss in der Mitte des Raumes nicht abfließen. Also würde das Wasser im Kellerraum stehen und die Waschmaschine würde wahrscheinlich schnell kaputt gehen, da sie ständig von unten feucht wäre.

    Ich habe halt keinen Mietvertrag bekommen, weder vom Vermieter noch von meinem Mitbewohner. Der Vermieter kennt mich auch gar nicht, ich habe ihn noch nie gesehen, noch nie mit ihm gesprochen, also weiß er gar nicht dass genau ich der neue Mitbewohner bin. Laut meinem Mitbewohner interessiert sich der Vermieter nicht unbedingt dafür, wer in der Wohnung wohnt, Hauptsache er kriegt die Kohle. Der Vermieter sei wohl auch nie zu erreichen per Telefon.
    Nun habe ich erst gestern, also am 13. Januar, die Zusage für eine andere WG bekommen, in die ich am 1. Februar einziehen kann, dies habe ich auch sofort meinem Mitbewohner mitgeteilt. Allerdings pocht er auf die Kündigungsfrist.

    Nun die Frage:
    Muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Ich habe ja mit dem Vermieter keinen Vertrag, weder schriftlich noch mündlich.

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

  • Zitat

    Ich habe ja mit dem Vermieter keinen Vertrag, weder schriftlich noch mündlich.


    Dann wärest du ja ein "Hausbesetzer". Könnte es nicht eher sein, dass du mit dem anderen Mieter einen mündlichen Vertrag zu Untermiete hast, denn es dürfte ja nicht bestritten werden, dass du dort wohnst und auch Miete bezahlst.

    Hast du dein Zimmer selbst möbliert oder hat das der Mitmieter gemacht?

  • Zitat

    Muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Ich habe ja mit dem Vermieter keinen Vertrag, ...

    Natürlich hast Du mit Deinem Vermieter einen Vertrag. Dein Vermieter ist der Hauptmieter der Wohnung in der Du ein Zimmer bewohnst.

    An den zahlst Du ja auch die Miete.

    Selbst wenn es nur einen mündlichen Vertrag gibt ist die Kündigungsfrist, i. d. R. 3 Monate, einzuhalten.

    Und die Kündigung muß in Schriftform erfolgen.

  • Also das Zimmer hab ich leider unmöbliert bekommen, ich habe schon gelesen, dass man ansonsten nur ne Kündigungsfrist von 2 Wochen hat.

    Eine richtigen Untermietvertrag habe ich nicht mit meinem Mitbewohner abgeschlossen, zumindest hat er nie davon gesprochen. Ich überweise auch das Geld an meinen Mitbewohner, er überweist dann alles zusammen an den Vermieter.

  • Eine richtigen Untermietvertrag habe ich nicht mit meinem Mitbewohner abgeschlossen, zumindest hat er nie davon gesprochen.

    Muß er auch nicht.

    Du bist eingezogen, hast die erste Miete an Deinen Mitbewohner gezahlt, fertig ist der wirksame mündliche Mietvertrag und Dein Mitbewohner Dein Vermieter.


    Dieser Mietvertrag, auch wenn er "nur" mündlich ist, muß, egal ob vom Mieter oder Vermieter, schriftlich gekündigt werden.

    Da hier vermutlich keine kürzere Kündigungsfrist für Dich vereinbart wurde gilt die gesetzliche von 3 bzw. knapp 3 Monaten.

    Diese mußt Du einhalten, wenn sich Dein Vermieter nicht auf eine einvernehmliche frühere Beendigung des Vertrages einläßt.

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