Aber wenn ich das richtig sehe, ist ja auch das Ergebnis der Betriebskostenprüfung 2005 bis 2007 meiner Vormieterin eher ungewiss.
Das wäre ein völlig neuer Aspekt. Wie kommst Du da drauf? Darüber wurde bisher nicht gesprochen.
Fakt ist einfach: Wenn bei Deinem Einzug verlässliche Werte aus den Vorjahren vorgelegen haben, so hätten die herangezogen werden können, wenn nicht gar herangezogen werden müssen.
Wenn es jedoch keine verlässlichen Vorjahreswerte gegeben haben sollte, so bespricht man ja dennoch die Nebenkosten miteinander. Man setzt sich hin und überlegt, was die Bude (ver)brauchen könnte - was auch immer dafür an Kriterien hätte rangezogen werden können. Aber jetzt wissen wir wenigstens, weshalb seit einiger Zeit Energieausweise Pflicht sind.
Gehe ich recht in der Annahme, dass auch du mir von einem Prozess daher eher abraten würdest?
Hm, also aus allen hier geschrieben Dingen und aus den Dingen, die mit Deinem Anwalt besprochen wurden, müsstest Du Dir das Bild zeichnen, ob der Vermieter Dich 2008 getäuscht hat oder nicht. Das kann Dir keiner abnehmen.
Solltest Du Dir unsicher sein, ob nicht vielleicht doch noch mit den Vorjahresunterlagen etwas anzufangen ist, dann Befrage nochmal den Anwalt, ob es Sinn macht (und ob es noch möglich ist), diese Unterlagen einzusehen. Rein theoretisch besteht ja die Möglichkeit, dass dort ein irre hoher Verbrauch verzeichnet ist - es sei denn, Deine Äusserung von eben, dass auch die Berechnungen "eher ungewiss" sein könnten, verwirft diese Möglichkeit).
Wer sollte Dir zur Klage raten können, wenn Du keine knüppelharten Beweise in der Hand hälst?
Die hast Du eben nicht.
Und was Du mit dem Riss in der Wand anfangen kannst, so dass dieser also als Grund allen Übels hergenommen werden kann, ist doch auch mehr als ungewiss.
Dann hattest Du noch geschrieben, dass der Anwalt was errechnet hatte, das zumindest die Möglichkeit von fehlerhaften Verbrauchserfassungen eröffnet. Nun ja, entweder Ihr könnt die fehlerhafte Erfassung auch beweisen oder eben nicht. Wenn der Stand auch dort immer noch "Hätte-Wenn-und-Aber" ist, nützt das Euch ja auch nichts.
Die ganze Sache schwelt auch schon sehr lange. Vielleicht wäre es wirklich besser, die Akten zuzuschlagen und den Mist aus dem Kopf zu bekommen. Mit jedem Jahr und jedem weiteren Anwaltstermin steigt ja Dein finanzielles Risiko (ob das von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt ist, weiß ich nicht).
Normalerweise können sich aus einer Forendiskussion auch keine anderen Sachlagen ergeben, als wie sie durch die Arbeit eines guten Anwalts schon herausgearbeit wurden.
Ich hasse Ungerechtigkeiten wie die Pest, aber nicht jede Ungerechtigkeit kann bewiesen, beseitigt oder gar gesühnt werden. ![]()
Irgendwann muss man dann mal sagen: "Dumm gelaufen, Mund abputzen, weitermachen."