• hallo guten Tag

    ich hoffe ihr könnt mir hier helfen?

    und zwar steh auf meiner nebenkosten abrechnung sat schüssel anteilig von 122,00 euro
    aber ich habe ja kabelanschluss ist das rechtens oder der betrag angemessen?


    vielen dank im vorraus

  • Kosten einer Gemeinschafts-Antennenanlage sind, wenn vertraglich vereinbart, umlagefähig.

    Egal ob Mieter die Anlage nutzt oder nicht.

    Ob der Betrag angemessen ist kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

    Da hilft nur die Originalbelege beim Vermieter einzusehen.

  • Wenn eine solche Anage vorhanden ist und in den Betriebskosten die Kosten hierfür genannt wurden müssen Sie zahlen.

    Haben Sie zusätzlich einen privat genutzten und Kabelanschluß ist das Ihr Privatvergnügen und kostet extra.

  • scooter:

    "ich habe ja kabel"
    - Wen interessiert's? Was hast Du denn lt. Mietvertrag/Betriebskostenvereinbarung?

    "warum ist denn auf der abrechnung nun die sat schüssel angegeben?"
    - Das muss Dir Dein Vermieter erklären, ebenfalls, woher dieser hohe Betrag kommt. Notfalls Originalzahlungsbelege/Rechnungen zeigen lassen.

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