Hallo,
in meinem neuen Mietvertrag steht unter Zusatzvereinbarungen:
"Während des Mietverhältnisses darf sich der Vermieter aus dem Kautionsguthaben bedienen, wenn er dem Mieter den Grund und die Höhe seiner Forderung vorher schriftlich mitgeteilt hat und der Mieter dem Begehren des Vermieters binnen einer Woche nach Erhalt nicht widersprochen hat."
Die Frist von einer Woche irritiert mich, ist das so erlaubt? Was ist denn, wenn ich im Urlaub bin und gar nicht so schnell reagieren kann?
Ich habe bisher keine schlechten Erfahrungen bezüglich der Verwendung bzw. Rückzahlung der Kaution nach Beendigung eines Mietverhältnisses gemacht, Freunde von mir dagegen schon.
Ist dies die einzig gültige Regelung um einer möglicherweise unberechtigten Forderung entgegenzuwirken?