Beiträge von joda

    Hallo joda,

    "in meinem neuen Mietvertrag steht unter Zusatzvereinbarungen:"
    - Also eine von Dir (mit-)unterschriebene Individualvereinbarung?

    Noch ist gar nix unterschrieben.

    "Die Frist von einer Woche irritiert mich, ist das so erlaubt?"
    - Hast Du das auch unterschrieben?

    Nein.

    "Was ist denn, wenn ich im Urlaub bin und gar nicht so schnell reagieren kann?"
    - Amtsgerichte suchen Arbeit, Rechtsanwälte Einkommen...


    "Ich habe bisher keine schlechten Erfahrungen bezüglich der Verwendung bzw. Rückzahlung der Kaution nach Beendigung eines Mietverhältnisses gemacht, Freunde von mir dagegen schon."
    - Ich kenne beides...

    "Ist dies die einzig gültige Regelung um einer möglicherweise unberechtigten Forderung entgegenzuwirken?"
    - Verstehe ich jetzt nicht, welche Regelung?

    Die Regelung über den Umgang mit der Mietkaution. Gibt's Alternativen oder ist das immer so, dass der Vermieter Zugriff darauf hat, solange ich nicht innerhalb 1 Woche in Widerspruch gehe?

    Grundsätzlich dient die MK dazu, (berechtigte) Forderungen des VM NACH Beendigung des Mietverhältnisses zu befriedigen.
    Ich würde es drauf ankommen lassen. Sollte der VM sich dummerweise tatsächlich mal bedienen, würde er ja automatisch "seine" verbleibende Mietsicherheit reduzieren.

    Ich kannte es bisher auch nur für die Verwendung NACH Beendigung des Mietverhältnisses...

    Hallo,

    in meinem neuen Mietvertrag steht unter Zusatzvereinbarungen:

    "Während des Mietverhältnisses darf sich der Vermieter aus dem Kautionsguthaben bedienen, wenn er dem Mieter den Grund und die Höhe seiner Forderung vorher schriftlich mitgeteilt hat und der Mieter dem Begehren des Vermieters binnen einer Woche nach Erhalt nicht widersprochen hat."

    Die Frist von einer Woche irritiert mich, ist das so erlaubt? Was ist denn, wenn ich im Urlaub bin und gar nicht so schnell reagieren kann?

    Ich habe bisher keine schlechten Erfahrungen bezüglich der Verwendung bzw. Rückzahlung der Kaution nach Beendigung eines Mietverhältnisses gemacht, Freunde von mir dagegen schon.
    Ist dies die einzig gültige Regelung um einer möglicherweise unberechtigten Forderung entgegenzuwirken?

    Hallo,

    in unserer Nebenkostenabrechnung wird die Fläche der Wohnung mit 72,8 m2 angegeben, im Mietvertrag stehen 71,03 m2.
    Auf eine Nachfrage hin erhielt ich folgende Antwort:

    "wie Ihnen Frau ... in der E-Mail bereits mitgeteilt hat, stammen unsere Angaben aus dem Kaufvertrag und den Unterlagen des Bauamtes. Wir vermuten, dass die Angabe im Mietvertrag ein Schreibfehler von Ihrem damaligen Vermieter ist. Da die Abweichung innerhalb der Toleranzgrenze von 10% liegt ist nichts zu veranlassen."

    Ist das korrekt? Ich habe nach dem Paragraphen gefragt, in dem diese 10% Regelung steht. Darauf habe ich keine Antwort erhalten.

    Grüße
    joda

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