Hallo joda,
"in meinem neuen Mietvertrag steht unter Zusatzvereinbarungen:"
- Also eine von Dir (mit-)unterschriebene Individualvereinbarung?
Noch ist gar nix unterschrieben.
"Die Frist von einer Woche irritiert mich, ist das so erlaubt?"
- Hast Du das auch unterschrieben?
Nein.
"Was ist denn, wenn ich im Urlaub bin und gar nicht so schnell reagieren kann?"
- Amtsgerichte suchen Arbeit, Rechtsanwälte Einkommen...
"Ich habe bisher keine schlechten Erfahrungen bezüglich der Verwendung bzw. Rückzahlung der Kaution nach Beendigung eines Mietverhältnisses gemacht, Freunde von mir dagegen schon."
- Ich kenne beides...
"Ist dies die einzig gültige Regelung um einer möglicherweise unberechtigten Forderung entgegenzuwirken?"
- Verstehe ich jetzt nicht, welche Regelung?
Die Regelung über den Umgang mit der Mietkaution. Gibt's Alternativen oder ist das immer so, dass der Vermieter Zugriff darauf hat, solange ich nicht innerhalb 1 Woche in Widerspruch gehe?
Grundsätzlich dient die MK dazu, (berechtigte) Forderungen des VM NACH Beendigung des Mietverhältnisses zu befriedigen.
Ich würde es drauf ankommen lassen. Sollte der VM sich dummerweise tatsächlich mal bedienen, würde er ja automatisch "seine" verbleibende Mietsicherheit reduzieren.
Ich kannte es bisher auch nur für die Verwendung NACH Beendigung des Mietverhältnisses...