Hallo,
Habe ein großes Problem. In meinem Mietvertrag wurde vereinbart, dass ich mich mit Zweitwohnsitz zu melden habe. Da ich aber mich das ganze Jahr hier aufhalte und zur Anmeldung meiner Hunde den Erstwohnsitz hier innehaben muss, habe ich mich doch mit Erstwohnsitz anmelden müssen. Ich hatte mich zuvor bei meinen Eltern mit Erstwohnsitz angemeldet und hier mit Zweitwohnsitz. Aber im Rathaus sagte man mir, dass das Meldegesetz vor dem BGB steht und ich somit nur mit Erstwohnsitz anmelden kann.
Nun droht mir die Vermieterin mit Kündigung, da ich mich nicht an die Regelung im Mietvertrag halte, dabei liegt es ja nicht in meiner Hand.
Ebenfalls droht sie, dass ich die Strafe, die Evtl. Von der Stadt kommt zahlen müsse, da das Haus nicht als Mietobjekt von der Baubehörde zugelassen wäre. Es hiess anfangs nur wegen des Finanzamtes müsse ich es als Zweitwohnung melden, da es in der ex-DDR ist, dachte ich es wäre eben ein steuerrechtliches Problem und habe dem Mietvertrag zugestimmt.
Wie soll ich nun vorgehen, ohne dass ich mich melderechtlich strafbar mache, habe ich überhaupt eine Chance, wenn es garnicht vermietet werden darf? Muss ich die Strafe zahlen?
LG