Melderecht gegen Mietrecht

  • Hallo,
    Habe ein großes Problem. In meinem Mietvertrag wurde vereinbart, dass ich mich mit Zweitwohnsitz zu melden habe. Da ich aber mich das ganze Jahr hier aufhalte und zur Anmeldung meiner Hunde den Erstwohnsitz hier innehaben muss, habe ich mich doch mit Erstwohnsitz anmelden müssen. Ich hatte mich zuvor bei meinen Eltern mit Erstwohnsitz angemeldet und hier mit Zweitwohnsitz. Aber im Rathaus sagte man mir, dass das Meldegesetz vor dem BGB steht und ich somit nur mit Erstwohnsitz anmelden kann.

    Nun droht mir die Vermieterin mit Kündigung, da ich mich nicht an die Regelung im Mietvertrag halte, dabei liegt es ja nicht in meiner Hand.

    Ebenfalls droht sie, dass ich die Strafe, die Evtl. Von der Stadt kommt zahlen müsse, da das Haus nicht als Mietobjekt von der Baubehörde zugelassen wäre. Es hiess anfangs nur wegen des Finanzamtes müsse ich es als Zweitwohnung melden, da es in der ex-DDR ist, dachte ich es wäre eben ein steuerrechtliches Problem und habe dem Mietvertrag zugestimmt.

    Wie soll ich nun vorgehen, ohne dass ich mich melderechtlich strafbar mache, habe ich überhaupt eine Chance, wenn es garnicht vermietet werden darf? Muss ich die Strafe zahlen?

    LG

  • waldi2007:

    "In meinem Mietvertrag wurde vereinbart, dass ich mich mit Zweitwohnsitz zu melden habe."
    - Solche Vereinbarungen, bspw. auch, dass der Mieter eine Hausrat- und/oder Haftpflichtversicherung abzuschliessen hat, halte ich für rechtlich unerheblich.

    "Da ich aber mich das ganze Jahr hier aufhalte und zur Anmeldung meiner Hunde den Erstwohnsitz hier innehaben muss, habe ich mich doch mit Erstwohnsitz anmelden müssen."
    - Welche rechtliche Grundlage?

    "Ich hatte mich zuvor bei meinen Eltern mit Erstwohnsitz angemeldet und hier mit Zweitwohnsitz."
    - Google doch mal nach dem meldegesetz Eures Bundeslandes.

    "Aber im Rathaus sagte man mir, dass das Meldegesetz vor [also: über?] dem BGB steht"
    - Soll ich da lachen oder weinen...?

    "und ich somit nur mit Erstwohnsitz anmelden kann."
    - Könnte ein Versuch der notleidenden Gemeindeverwaltung sein...

    "Nun droht mir die Vermieterin mit Kündigung, da ich mich nicht an die Regelung im Mietvertrag halte,"
    - Das einzige, das sie angeht, wäre ein Passus im MV, nachdem die Hundehaltung der schriftlichen Zustimmung der VMn bedarf.

    "Ebenfalls droht sie, dass ich die Strafe, die Evtl. Von der Stadt kommt zahlen müsse, da das Haus nicht als Mietobjekt von der Baubehörde zugelassen wäre."
    - Selten so gelacht, => VM-Risiko.

    "Es hiess anfangs nur wegen des Finanzamtes müsse ich es als Zweitwohnung melden, da es in der ex-DDR ist, dachte ich es wäre eben ein steuerrechtliches Problem und habe dem Mietvertrag zugestimmt."
    - Das steuerliche Verhältnis VM./. FinA ist bestimmt nicht Dein Bier.

    "Wie soll ich nun vorgehen, ohne dass ich mich melderechtlich strafbar mache, habe ich überhaupt eine Chance, wenn es garnicht vermietet werden darf? Muss ich die Strafe zahlen?"
    - Ich würde garnichts machen, bis ich etwas Schriftliches bekomme.

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