hallo,
kurz zu uns. mein mann, ich und unser sohn (2 jahre) wohnen seit 2 jahren in unserer jetzigen wohnung.
so, nun haben wir folgendes problem:
wir beziehen alg2. letztes jahr hatte mein mann eine arbeit gefunden und wir haben nur einen zuschuss bekommen. noch in der probezeit wurde er, aus gesundheitlichen gründen, dort gekündigt. da er nicht sofort die schriftliche kündigung bekommen hat, konnten wir kein alg2 beantragen und haben zwei monate lang nur von dem zuschuss gelebt. miete konnten wir daher nicht bezahlen. die vermieter hatten sich nicht gemeldet und wir gingen davon aus, das der mietrückstand mit der kaution verrechnet wird. gestern kam jetzt allerdings der schock. wir haben die fristlose kündigung bekommen. sollen noch diesen monat ausziehen.
unser problem ist nur, wir suchen schon seit monaten eine neue wohnung, weil die jetztige eigentlich viel zu teuer ist. nur wir finden keine.
können uns die vermieter einfach rausschmeisen?? wir haben schließlich ein kleinkind? und wo können wir uns hinwenden zwecks einer neuen wohnung??
fristlose kündigung
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kiarani -
3. Juli 2010 um 16:39 -
Erledigt
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Hallo kiarani,
das Leben ist hart, aber (un)gerecht...
"da er nicht sofort die schriftliche kündigung bekommen hat, konnten wir kein alg2 beantragen"
Erstes Problem, jedoch keines für's Mieterforum. Vielleicht gab es garkeine Kündigung, sondern lediglich keine Lohnzahlung...?"miete konnten wir daher nicht bezahlen. die vermieter hatten sich nicht gemeldet und wir gingen davon aus, das der mietrückstand mit der kaution verrechnet wird."
Falsch. Eine Kaution dient dazu, nach Beendigung eines Mietvehältnisses und nach Auszug evtl. Ansprüche des VM an den M zu befriedigen."gestern kam jetzt allerdings der schock. wir haben die fristlose kündigung bekommen. sollen noch diesen monat ausziehen."
Ist rechtlich korrekt, da Ihr 2 MM Rückstände habt."unser problem ist nur, wir suchen schon seit monaten eine neue wohnung, weil die jetztige eigentlich viel zu teuer ist. nur wir finden keine."
Das ist zwar schade und tut mir leid, aber siehe erster Satz..."können uns die vermieter einfach rausschmeisen?? wir haben schließlich ein kleinkind?"
Ja, können sie."und wo können wir uns hinwenden zwecks einer neuen wohnung??"
Das müsst Ihr in Eurem Wohnort schon selbst herausfinden. Es soll ja auch Arbeitgeber geben, die Werkswohnungen haben. -
Am Montag zuerst zum Amtsgericht und einen Beratungsschein beantragen. Damit zum Anwalt eurer Wahl, der wird das weitere in die Wege leiten. D.h. er wird der Kündigung mit dem Hinweis auf die fehlende Ersatzwohnung widersprechen und auch bei der kommenden Räumungsklage zur Seite stehen.
Um eine neue Wohnung müsst ihr euch aber selbst kümmern, das kann der Anwalt nicht.
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