Hallo zusammen,
Mein Name ist Michi und ich möchte mit meiner Partnerin zusammen einen Mietvertrag für einen Erstbezug unterschreiben... allerdings sind dort noch ein paar Ungereimtheiten meinerseits die ich mir selber nicht ganz beantworten kann deshalb hoffe ich hier villeicht Hilfe zu finden.
1. Der Vermieter will das Mietverhältnis auf 5 Jahre befristen mit der Begründung das er bis dahin evtl. die Wohnung selber nutzten möchte sich aber noch nicht sicher ist.
Im noch nicht unterschriebenen Mietvertrag hat er jetzt aber keinen direkten Grund für die Befristung eingetragen sondern einfach nur "wie vereinbart" hineingeschrieben.
Meine Frage ist jetzt : Kann ich ihn in dem Unwissen lassen das man für einen Rechtsgültigen Zeitmietvertrag einen konkreten Grund im Vertrag nennen muss ? (Um dann im Fall des Falles aus dem Vertrag vorzeitig raus zu kommen)
Oder kann man eine Befristung so Vertraglich niederschreiben das die Befristung nur für den Vermieter gilt ?
2. Es handelt sich bei der Wohnung um einen Neubau (Erstbezug) dennoch hat der Vermieter im Mietvertrag nur 2 Haustürschlüssel hinterlegt... Kann das richtig sein ??
Schonmal Vielen Dank für die Mühe
Mfg Michi