Gartenpflege und Gartennutzung

  • Hallo,

    meine Freundin und ich wollen umziehen und haben jetzt eine tolle Wohnung gefunden. Soweit ist alles perfekt, aber der Garten bereitet mir ein wenig Bauchschmerzen. Es handelt sich um ein drei Parteien Haus. Im Obergeschoss wohnt die Vermieterin und ihr Sohn (auch schon 42) (je einzeln als Partei). Das Untergeschoss wird uns zur Miete angeboten. Zu dem Haus gehört ein relativ großer Garten (geschätzt ca. 150 m²) der direkt an unsere Terrasse angrenzen würde. Jetzt ist es der Vermieterin wichtig, dass sich die zukünftigen Mieter um den Garten kümmern. Sie kann es nicht mehr und ihr Sohn hat kein Interesse an dem Garten bzw. ist auch zeitlich dazu nicht in der Lage.

    Das Problem an der Sache ist, dass sich die Vermieterin das Recht vorbehalten möchte, sich auch "mal" in den Garten setzen zu dürfen. Laut Aussage ihrer Tochter (die mit uns die Besichtigung gemacht hat) kommt das aber so gut wie nie vor.

    Gegen die Gartenpflege haben wir nichts einzuwenden, wollen uns da aber nicht vorschreiben lassen, dass wir z.B. auf Zuruf den Garten machen müssen (z.B. weil die Vermieterin in den Garten möchte) oder x-mal im Monat mähen müssen. Das wir den Garten pflegen steht natürlich außer Frage, ist ja in unserem eigenen Interesse. Auch wäre es mir total unrecht, wenn die Vermieterin einfach so in den Garten marschiert, also wenn wir z.B. ne Feier planen oder entspannt ein Buch lesen wollen und sie auf einmal neben uns steht.
    Möchte nicht am Ende als Lakaie ihr den Garten für ein Kaffeekränzchen herrichten müssen.

    Worauf muss ich da also im Mietvertrag achten, damit wir zumindest bis zu einem gewissen Grad eine Selbstbestimmung behalten können?
    Kann ich überhaupt der Vermieterin den Zugang nur beschränkt gewähren?

    Danke.

  • Worauf muss ich da also im Mietvertrag achten, damit wir zumindest bis zu einem gewissen Grad eine Selbstbestimmung behalten können?


    Alle Deine Vorstellungen mit der Vermieterin individual schriftlich vereinbaren.

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