Hallo liebe Community,
ich bin ganz aufgeregt.
Habe mich für eine Studentenwohnung beim Studentenwerk Köln beworben und habe eine Einzugsermächtigung für Miete und Kaution eingeschickt.
Danach habe ich den Mietvertrag digital zugeschickt bekommen.
Weil ich es mir doch anders überlegt habe und eine andere Wohnung gefunden habe, habe ich den mir zugeschickten Mietvertrag nicht unterschrieben und auch nicht zurück geschickt.Ich habe mich nicht mehr beim Studentenwerk gemeldet.
Jetzt wurde mir Kaution und Miete vom Konto abgezogen. Habe ich natürlich zurückbuchen lassen.
Auf meine Mail hin, meinte die Frau vom Studentenwerk, dass ich eine Kündigung schreiben sollte und das Formular mit der Einzugsermächtigung verbindlich sei.
Jetzt habe ich angst, dass ich noch drei Monate Miete für die Studentenwohnung zahlen muss, obwohl ich keinen offiziellen MIetvertrag unterschrieben habe und kein Schlüssel bekommen habe.
Kann das Studentenwerk mich dennoch zur Zahlung der nächsten drei Monatsmieten rechtlich veranlassen`?
Danke für eure Hilfe.
Gunther