Hallo,
ich glaube, das wird kompliziert zu erklären, aber ich werde mein bestes versuchen ![]()
ich bin seit Jahren Mieter in einem Haus mit zwei Parteien, eine Teil des Hauses bewohnen wir, den anderen mein Vermieter.
Im Garten des Vermieters steht ein gemeinsamer Flüssiggastank, der irgendwann einmal pro Jahr vollgetankt wird. Im durchschnitt 3000 Liter.
In jeder Haushälfte hängt ein Wärmezähler.
Unsere Regelung bisher:
Unser Vermieter reicht die Tankrechnung ein z.B 1400€ für 3000l Abrechnungszeitraum:01.01.-31.12 egal wann getankt wurde.
Wärmezähler werden abgelesen, Ende des Jahres nach 12 Monate, und in % umgerechnet, d.h. wir zahlen 60% (11841) der Rechnung also 840€
und unser Vermieter 40% (8055) also 560€
Irgendwann im Laufe des nächsten Jahres wird dann wieder getankt und das Spiel beginnt von neuem.
Ein tatsächlicher Verbrauch, sprich wieviel Liter wir in diesen 12 Monaten verbraucht haben, weiss keiner.
Dieses Jahr:
Tankrechnung 1800€ für 2700l
Unser Vermieter hat sich einen Kamin zugelegt, somit zeigt der Wärmezähler bei ihm noch (917) 7% also 126€.
Bei uns zeigt der Wärmezähler 11751 sind 93%. Obwohl wir ja nun fast gleich "gewärmt" haben, sollen wir nun 93% der Rechnung also 1674€ bezahlen.
Wieviel noch im Tank ist, kann unser Vermieter nicht sagen, da er keine Gasuhr am Tank hat.
Irgendwann im nächsten Jahr wird dann wieder getankt, ca. 3000l, allerdings ja erst viel später!
Jetzt meine Fragen:
Reicht es aus, wenn mein Vermieter uns lediglich die Gasrechnung vorlegt?
Oder muss er uns einen ungefähren Verbrauch nachweisen?
Wie wird soetwas normalerweise gehandhabt?
Tankt man besser alle 12 Monate, um zu wissen was verbraucht wurde?
Heizt man so lange bis der Tank "leer" ist und teilt dann die Liter durch den Zeitraum?
Ich hoffe, mein Problem es ist irgendwie verständlich? ![]()
Liebe Grüsse!