Gemeinsamer Flüssiggastank - Wie abrechnen???

  • Hallo,

    ich glaube, das wird kompliziert zu erklären, aber ich werde mein bestes versuchen :confused:

    ich bin seit Jahren Mieter in einem Haus mit zwei Parteien, eine Teil des Hauses bewohnen wir, den anderen mein Vermieter.
    Im Garten des Vermieters steht ein gemeinsamer Flüssiggastank, der irgendwann einmal pro Jahr vollgetankt wird. Im durchschnitt 3000 Liter.
    In jeder Haushälfte hängt ein Wärmezähler.

    Unsere Regelung bisher:

    Unser Vermieter reicht die Tankrechnung ein z.B 1400€ für 3000l Abrechnungszeitraum:01.01.-31.12 egal wann getankt wurde.
    Wärmezähler werden abgelesen, Ende des Jahres nach 12 Monate, und in % umgerechnet, d.h. wir zahlen 60% (11841) der Rechnung also 840€
    und unser Vermieter 40% (8055) also 560€
    Irgendwann im Laufe des nächsten Jahres wird dann wieder getankt und das Spiel beginnt von neuem.
    Ein tatsächlicher Verbrauch, sprich wieviel Liter wir in diesen 12 Monaten verbraucht haben, weiss keiner.


    Dieses Jahr:

    Tankrechnung 1800€ für 2700l
    Unser Vermieter hat sich einen Kamin zugelegt, somit zeigt der Wärmezähler bei ihm noch (917) 7% also 126€.
    Bei uns zeigt der Wärmezähler 11751 sind 93%. Obwohl wir ja nun fast gleich "gewärmt" haben, sollen wir nun 93% der Rechnung also 1674€ bezahlen.

    Wieviel noch im Tank ist, kann unser Vermieter nicht sagen, da er keine Gasuhr am Tank hat.

    Irgendwann im nächsten Jahr wird dann wieder getankt, ca. 3000l, allerdings ja erst viel später!


    Jetzt meine Fragen:

    Reicht es aus, wenn mein Vermieter uns lediglich die Gasrechnung vorlegt?
    Oder muss er uns einen ungefähren Verbrauch nachweisen?

    Wie wird soetwas normalerweise gehandhabt?

    Tankt man besser alle 12 Monate, um zu wissen was verbraucht wurde?
    Heizt man so lange bis der Tank "leer" ist und teilt dann die Liter durch den Zeitraum?


    Ich hoffe, mein Problem es ist irgendwie verständlich? :o

    Liebe Grüsse!

  • ich bin seit Jahren Mieter in einem Haus mit zwei Parteien, eine Teil des Hauses bewohnen wir, den anderen mein Vermieter.
    Ich hoffe, mein Problem es ist irgendwie verständlich?


    Hallo Muffy,
    Dein Problem ist insofern verständlich, als dass die Heizkostenverordnung bei Eurer Wohnkonstellation nicht zwingend anzuwenden ist.
    Könnt Ihr Euch nicht auch einen Kamin zulegen?

  • Hallo Berny,

    leider nein. Hätte gern einen Kamin. Schon alleine, weil ich es sehr gemütlich finde. :)

    Aber wir sind doch sicherlich nicht die einzigen, die sich einen Gastank teilen.
    Wie wird das denn bei anderen geregelt?

    Liebe Grüße

  • Da der Jahresgesamtverbrauch bzw. -bezug an Gas nicht feststellbar ist, könnte der VM m.E. höchstens prozentual nach dem Abflussprinzip belangen, d.h. bspw., dass Ihr 93% der gezahlten Gesamtgaskosten übernehmt. Diese müssten ja eigentlich auch dramatisch gesunken sein.

  • Genauso ist es ja. Wir haben 93% der Gesamtrechnung übernommen. Aber die Gesamtrechnung zeigt 2700l an, die wir uns ja sonst immer zu den Teilen 60% und 40% mit unserem VM geteilt haben.
    Im nächsten Jahr tankt er jetzt nicht wie sonst z.B im Januar, weil dann der Tank leer war sondern erst im April. Also 3 Monate später. Wir haben in der Zeit ja auch geheizt und Gas verbraucht. Also tankt er wieder rund 2700l und es gibt ne neue Rechnung . Wovon wir dann erneut 93% bezahlen.
    Ich sagte ja, es ist kompliziert :)
    Das funktioniert so lange bis er wahrscheinlich in einem Jahr gar nicht tanken muss, weil der "Überhang" für den zweiten Winter reicht. Blöd nur, wenn ich vorher ausziehe.
    Daher frage ich mich, ob man das nicht anders lösen kann, bzw. wie andere das lösen?

    Lieben Grüß

  • Jeder Flüssiggastank hat eine Füllstandsanzeige. Liest man diese am Anfang und Ende der Abrechnungsperiode ab, rechnet diese in Volumen um und addiert zur Differenz (Volumen Anfang-Ende) die Menge die innerhalb der Abrechnungsperiode getankt wurde, so hat man den Gesamtverbrauch an Flüssiggas. Wie man den Preis dafür berechnet und die Kosten aufteilt habe ich hier unter Abrechnung von Flüssiggas gefunden. Restmengen vor und nach der Abrechnungsperiode können berücksichtigt werden, d.h. bei Auszug kann der tatsächliche Verbrauch abgerechnet werden.

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