Hallo Leute, ![]()
Kann ich die Miete rückwirkend für den Zeitraum des Bestehens eines schwerwiegenden Mangels mindern, wenn ich meine Vermieterin sofort auf den Mangel (Heizungsausfall) hingewiesen, dessen Beseitigung gefordert und dann (allerdings ohne Vorbehalt) die volle (mietvertraglich vereinbarte) Miete gezahlt* hatte und der Mangel danach nun beseitigt wurde?
Entgegen einiger Texte auf verschiedenen Seiten habe ich im Text des folgenden Links eine Darstellung gefunden, die die obige Frage zu bejahen scheint: justlaw.de - Mietminderung.
Sodann gibt es noch einige Seiten, auf denen die Frage nach einer Mietminderung nach Beseitigung des Mangels nicht explizit behandelt wird, sondern bei denen die Tendenz eher dahin geht, dass es sich liest, als werde leider nur die (für mich nicht interessante) Frage (i.d.R. bejahend) behandelt, ob eine Mietminderung bei einem weiterhin bestehenden Mangel und/oder (auch) rückwirkend bei einem weiterhin bestehenden Mangel gerechtfertigt ist. (Hier wäre z.B. die folgend verlinkte Seite zu nennen: mieterverein-bochum - Mietminderung (bei "Einschränkungen").)
Dabei ist nicht immer ersichtlich, welche Aktualität den Textinhalten von den Seitenbetreibern zugesprochen wird bzw. von wann die Texte sind. U.a. deshalb wende ich mich mal wieder an euch. Danke für eure helfenden Antworten schon mal im Voraus! ![]()
* = aus dem Kalkül heraus, dass die Vermieterin, nachdem sie wegen meines Mietzahlungsverzugs in Höhe von 2 MM fristlos gekündigt hatte, dann nicht eine Räumungsklage anstrengt