Kosten für Erneuerung der Armaturen auf den Vermieter umlegen?

  • Guten Abend aus Mannheim wünsche ich!

    Ich wohne seit etwas mehr als 2 Jahren sehr zufrieden in einer Mietwohnung und mein Vermieter im gleichen Haus.
    Ich hatte sowohl in Bad, als auch Küche alte aber noch funktionstüchtige Zweigriffarmaturen verbaut, habe aber nun eigenmächtig jeweils Einhebelmischer verbaut (ca. 30€ pro Armatur).

    Habe ich irgendeine Chance diese Kosten für das Material auf den Vermieter umzulegen?
    Eventuell im Rahmen von "werterhaltenden Maßnahmen"?

    Vielen Dank im Voraus!

    Gruß
    Heribert

  • Habe ich irgendeine Chance diese Kosten für das Material auf den Vermieter umzulegen?
    Eventuell im Rahmen von "werterhaltenden Maßnahmen"?


    Nein, Herbert, hast Du nicht. Dem VM steht zwar die Ehre zu, für die Funktionsfähigkeit sorgen zu müssen (§ 535 BGB). Aber: falls eine Kleinreparaturklausel im MV besteht, müsstest Du die neuen Armaturen sowieso selbst finanzieren.

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