Vermieter verlangt nachträglich Mieterhöhung die er korrigiert hatte

  • Hallo,

    Ich bin in folgender Situation:

    Bis April 2012 habe ich eine Warmmiete von 219 Euro gezahlt. Nach der Nebenkostenabrechnung wurde meine Warmmiete dann vom Vermieter auf 242 Euro erhöht (" Nebenkostenerhöhung um 23 Euro....neue monatliche Gesamtmiete von 242 Euro").
    Einige Tage nach diesem Schreiben erhielt ich ein 2. Schreiben in dem die aktuellen monatlichen Nebenkosten korrigiert wurden und meine Warmmiete auf 237 Euro festgelegt wurde ("Erhöhung der monatlichen Nebenkosten um -5 Euro... neue monatliche Gesamtmiete von 237 Euro").

    Seit Mai 2012 habe ich seitdem monatlich 237 Euro an meinen Vermieter überwiesen, sprich seit 20 Monaten je eine Monatsmiete. Vor drei Wochen habe ich eine aktuelle Mietbescheinigung erbeten und heute diese gemeinsam mit der Aufforderung meine Mietrückstände zu begleichen, erhalten: der Vermieter behauptet, ich habe seit Mai 2012 237 statt 242 Euro gezahlt und somit Mietrückstände von insgesamt 100 Euro. Ich soll innerhalb von 14 Tagen zahlen.
    Gleichzeitig hat er mir aufgrund der gestiegenen Nebenkosten die Miete erneut erhöht ab Januar, auf insgesamt 245 Euro.

    (Die Geldbeträge sind gerundet) Mein Vermieter lässt die gesamte Kommunikation seit Einzug über einen Immobilienverwalter laufen, dieser ist nicht wirklich zuverlässig und schlecht erreichbar und hier erwarte ich kein Einlenken.

    Was kann ich nun tun? muss Ich zahlen? Wenn ich nicht zahlen muss, muss die aktuelle Mieterhöhung angepasst werden? Ich fühle mich recht hilflos da ich bisher wenig in das Thema Mietrecht eingetaucht bin. Lohnt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen? Auch wenn der Betrag eher gering ist... es ist sozusagen nun der Tropfen der das Fass mit Vermieter/Verwalter zum Überlaufen bringt und ich will mich nicht mehr übervorteilen lassen.

    Ich danke für jeden konstruktiven Rat

  • Ich blick durch Ihre Angaben nicht durch. Was steht den im Mietvertrag zu den Nebenkosten und ist es ein Mehrfamilienhaus.
    Diese Angaben sind für eine halbwegs vernünftige Antwort unabdingbar.

  • Erst mal muß zwischen Miete und Nebenkosten unterschieden werden. Das sind nämlich 2 Paar Schuhe.

    Die Erhöhung der Nebenkosten ist keine Mieterhöhung.

    Ansonsten schließe ich mich Kolinum an.

    Was genau ist vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

    Vorauszahlungen oder Pauschale?

  • Hallo und danke für Ihre beiden Antworten.

    Sorry, ich habe mich ungenau ausgedrückt und versuche nun, den Sachverhalt besser darzustellen:

    Ich wohne in einem Mehrparteien-Miethaus (9 Parteien) in einer 33m2 Dachgeschosswohnung und bin Student. Ich zahle eine monatliche Grundmiete und eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung.

    Problematik (nachdem ich nun selbst mal den Überblick gefunden habe :) :(
    Im März letzten Jahres habe ich ein Schreiben erhalten "Anpassung der BK-Vorauszahlung". In diesem Schreiben wurden die BK um "-5,46€ erhöht". Statt wie bisher eine Gesamtmonatsmiete von 242,46€ zu zahlen, sollte ich nun 237,00€ zahlen.
    Das tue ich monatlich bis heute. Nun habe ich eine Erinnerung erhalten, dass ich für die Monate (20 Monate insgesamt) seit April 2012 jew. 237€ statt 242€ gezahlt hätte. Der Vermieter/Verwalter fordert nun eine Nachzahlung von 20x5,46 (Differenzbetrag).

    Kann er das machen, ist das rechtens??? Es scheint mir als habe der Verwalter einfach seine eigene Nebenkostenminderung nicht beachtet. Bevor ich aber nun irgendwas rechtsverbindliches tue, brauche ich einen Rat.

    Soll ich schriftlich Widerspruch bis Klärung der Angelegenheit einlegen oder einfach zahlen? Ich hoffe, ich konnte nun den Sachverhalt besser darstellen.

  • Hallo smithy,

    solange Dein VM Dir nicht schriftlich eine Änderung des Ansprechpartners mit geteilt hat, bleibt er Dein alleiniger Ansprechpartner.
    Abgesehen davon: Dein VM scheint dem Verwalter wohl nicht die Reduzierung der BK-Vz. mitgeteilt zu haben.

  • Hallo Berni,

    doch das wurde mir schriftlich mitgeteilt, sämtliche Korrespondenz inkl. der genannten NK-Minderung laufen auch über den Verwalter. Da kann es also kein Kommunikationsproblem geben. Es ist einfach so, dass erst vom Verwalter die NK gemindert wurden und nun, ca 20 Monate später sagt er, hallo du bezahlst monatlich zu wenig - obwohl der Verwalter im Auftrag des Vermieters ja selbst den verminderten Betrag festgelegt hat.... sehr befremdlich. Meine Frage ist, lege ich dagegen Einspruch ein und bitte um Klärung? Oder zahle ich einfach? Man kann doch nicht einfach sagen, bezahlt ab jetzt weniger und nach 20 Monaten kommen und sagen - ne bezahl doch alles nach...

  • Zitat

    In diesem Schreiben wurden die BK um "-5,46€ erhöht".

    Das Minuszeichen stört mich. Betriebskosten um minus 5,46 € zu erhöhen ist doch Nonsens. Man kann Kosten erhöhen oder verringern, aber nicht -5,46 erhöhen.

    Dann ist auch der Betrag mit Eurocent unüblich. Es sei denn, dass du in einem mit öffentlichen Mitteln geförderten Gebäude wohnst, da wird mit solchen krummen Beträgen gerechnet.

    Und wenn das eine sogenannte Sozialwohnung ist, dann hast du eine Erhöhung der Betriebskosten ohne Minuszeichen bekommen, wetten.

  • doch das wurde mir schriftlich mitgeteilt, sämtliche Korrespondenz inkl. der genannten NK-Minderung laufen auch über den Verwalter. Da kann es also kein Kommunikationsproblem geben. Es ist einfach so, dass erst vom Verwalter die NK gemindert wurden und nun, ca 20 Monate später sagt er, hallo du bezahlst monatlich zu wenig - obwohl der Verwalter im Auftrag des Vermieters ja selbst den verminderten Betrag festgelegt hat.... sehr befremdlich.
    Meine Frage ist, lege ich dagegen Einspruch ein und bitte um Klärung? Oder zahle ich einfach? Man kann doch nicht einfach sagen, bezahlt ab jetzt weniger und nach 20 Monaten kommen und sagen - ne bezahl doch alles nach...


    Ich würde ihn mit einem einzigen Satz auf seinen Denkfehler aufmerksam machen und nichts weiterhin unternehmen.

  • danke für Eure bisherigen Antworten

    Ich habe den Verwalter um Klärung gebeten. Er behauptet,er habe mir ein weiteres Schreiben mit einer NK-Anpassung geschickt... ein solches Schreiben habe ich aber nie erhalten. Er hat auch geschrieben er würde den fälligen Betrag stunden und in die nächste NK-Abrechnung einfließen zu lassen. Für 2013 kann er das ja....aber auch für 2012? Ich schreib dem nun erstmal das ich von keiner NK-Erhöhung benachrichtigt wurde und ich fragliches Dokument sehn will....

  • Zitat

    Dann ist auch der Betrag mit Eurocent unüblich. Es sei denn, dass du in einem mit öffentlichen Mitteln geförderten Gebäude wohnst, da wird mit solchen krummen Beträgen gerechnet.

    Da fehlt noch die Antwort.

  • Da fehlt noch die Antwort.

    Ja stimmt...sorry... ja die Wohnung ist mit öffentlichen Mitteln gefördert... in den 70ern gebautes Haus. Förderung läuft 2014 aus doweit ich weiß.

  • danke für deine Antwort, das tue ich auch sobald ich einen ordentlich Brief von meinem Verwalter bekomme. Erhöhung um -5 Euro ist einfach schludrig formuliert. Und dann fast 2 Jahre nix zu merken...Miete geht ja ein ...naja
    Dennoch ist "Bitte überweisen Sie ab.... monatlich 237 € ..." recht eindeutig und nicht misszuverstehen.

    Ich danke allein für ihre Hilfe...sehr nett von euch.

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