komplizierte Lage, brauche eure Hilfe

  • Halli Hallo, ich brauche dringend eure Hilfe.
    Folgendes Problem:
    Seit 2009 bewohnen wir ein Zweiparteien-Haus. Dort leben wir mit unseren Schwiegereltern in getrennten WOhnungen. Meine Schwiegereltern sind nun ausgezogen. Daraufhin haben wir mit unseren Vermieter gesprochen, dass wir das komplette Haus zum 1.11. übernehmen. Jedoch muss man dazu sagen, dass gravierende Mängel vorhanden sind, die abgeschafft werden müssen, wenn wir es komplett nehmen.
    1. Das Dach ist undicht und nicht gedämmt. Vermieter wollte dies im Juli in Angriff nehmen. Nichts passiert.
    2. Die Dachbodendecke ist nicht gedämmt.
    3. Der Schornstein vom Kamin ist feucht und hat häßliche nasse Rußflecken hinterlassen, die mit überstreichen nicht wegzubekommen sind.
    4. Die Sanitäranlagen müssen gemacht werden. Schimmel und kaputte, leckende Badewanne.
    5. Vermieter fing an draußen das Carport neu zu machen, nun regnet es in ein Nebengebäude seit Wochen rein und ist unnutzbar.
    6. Vorverkaufsrecht mit Notar versprochen dennoch nicht eingehalten.

    Bis jetzt ist nicht von der mündlichen Absprache eingehalten worden. Auch wurde die Höhe der Gesamtmiete nicht genannt. Woraufhin wir sogar nach der mündlichen Absprache einen neuen Mietvertrag zum 1.11. gefordert haben.

    Die Frage ist nun: Ist hier ein mündlicher Vertrag zustande gekommen? Da der Vermieter den Verpflichtungen der Absprache nicht nachgekommen ist.

    Wenn es nun ein bindender Vertrag ist? Können wir dann die Miete gemäß Mängelliste mindern, da uns ja diese bekannt waren.

    Habe schon im BGB sämtliche Paragraphen inkl. §550 gewälzt.

    Danke für eure Hilfe. WEnn noch Unklarheiten sind bitte fragen.

  • Hallo Susi1981,

    vorab: Ich bin sehr skeptisch, wass Eure Ambitionen betrifft.

    "... haben wir mit unseren Vermieter gesprochen, dass wir das komplette Haus zum 1.11. übernehmen."
    - Ich bezweifele, dass hier ein mdl. MV zustande kam.

    "Jedoch muss man dazu sagen, dass gravierende Mängel vorhanden sind, die abgeschafft werden müssen, wenn wir es komplett nehmen."
    - Ihr seid hier in VM-Hand, es zählen hier ausschliesslich wasserdicht formulierte schriftliche Vereinbarungen.

    "Bis jetzt ist nicht von der mündlichen Absprache eingehalten worden. Auch wurde die Höhe der Gesamtmiete nicht genannt."
    - Wundert's?

    "Ist hier ein mündlicher Vertrag zustande gekommen? Da der Vermieter den Verpflichtungen der Absprache nicht nachgekommen ist."
    - Willkommen in der Gegenwart!

    "Wenn es nun ein bindender Vertrag ist? Können wir dann die Miete gemäß Mängelliste mindern, da uns ja diese bekannt waren."
    - Lächerlich! Ihr hättet ja die Mietsache in dem mangelbehafteten Zustand übernommen und könntet keine verlässliche VM-Zusage bzgl. Mängelbeseitigung vorweisen..

  • Ein mündlicher Mietvertrag setzt voraus, dass sich die Parteien über das Mietobjekt, die Höhe der monatlichen Mietsumme und den Beginn des Mietverhältnisses einig sind.

    Das ist aus Ihrer Schilderung nicht gegeben; ergo ist es auch kein rechtskräftiger Mietvertrag.

  • Zitat

    Können wir dann die Miete gemäß Mängelliste mindern ...

    Welche Miete denn? Euch ist doch gar keine bekannt. Das und der Mietbeginn wären die minimalsten Anforderungen an einen mündlichen Vertrag.

    Zitat

    Woraufhin wir sogar nach der mündlichen Absprache einen neuen Mietvertrag zum 1.11. gefordert haben.

    Dieser Forderung will der Vermieter offensichtlich nicht nachkommen.


    Was mich ehrlich gesagt nicht wundern würde.

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