Halli Hallo, ich brauche dringend eure Hilfe.
Folgendes Problem:
Seit 2009 bewohnen wir ein Zweiparteien-Haus. Dort leben wir mit unseren Schwiegereltern in getrennten WOhnungen. Meine Schwiegereltern sind nun ausgezogen. Daraufhin haben wir mit unseren Vermieter gesprochen, dass wir das komplette Haus zum 1.11. übernehmen. Jedoch muss man dazu sagen, dass gravierende Mängel vorhanden sind, die abgeschafft werden müssen, wenn wir es komplett nehmen.
1. Das Dach ist undicht und nicht gedämmt. Vermieter wollte dies im Juli in Angriff nehmen. Nichts passiert.
2. Die Dachbodendecke ist nicht gedämmt.
3. Der Schornstein vom Kamin ist feucht und hat häßliche nasse Rußflecken hinterlassen, die mit überstreichen nicht wegzubekommen sind.
4. Die Sanitäranlagen müssen gemacht werden. Schimmel und kaputte, leckende Badewanne.
5. Vermieter fing an draußen das Carport neu zu machen, nun regnet es in ein Nebengebäude seit Wochen rein und ist unnutzbar.
6. Vorverkaufsrecht mit Notar versprochen dennoch nicht eingehalten.
Bis jetzt ist nicht von der mündlichen Absprache eingehalten worden. Auch wurde die Höhe der Gesamtmiete nicht genannt. Woraufhin wir sogar nach der mündlichen Absprache einen neuen Mietvertrag zum 1.11. gefordert haben.
Die Frage ist nun: Ist hier ein mündlicher Vertrag zustande gekommen? Da der Vermieter den Verpflichtungen der Absprache nicht nachgekommen ist.
Wenn es nun ein bindender Vertrag ist? Können wir dann die Miete gemäß Mängelliste mindern, da uns ja diese bekannt waren.
Habe schon im BGB sämtliche Paragraphen inkl. §550 gewälzt.
Danke für eure Hilfe. WEnn noch Unklarheiten sind bitte fragen.