Hallo,
wir haben einen Mietvertrag mit unserem VM, in dem er allein als VM drinsteht und auch allein unterzeichnet hat.
Seit einem Jahr haben wir nur noch mit der Ehefrau Kontakt, der VM ist "nicht ansprechbar".
Auch die NKA oder weiteren schriftl. Korrespondenz hat sie unterschreiben.
Müssen wir uns den Weisungen der Ehefrau fügen ?
Hat sie "automatisch" eine Vertretungsvollmacht als Ehefrau ?
Wenn der VM z.B. krank verhindert, dement, im Ausland o.ä. ist, und sie auch andere Rechtsgeschäfte für Ihren Mann
übernehmen wollte, müßte sie dann nicht irgendeine Vollmacht o.ä. dafür haben ?
