Ist Ehefrau des VM autom. Vertretungsberechtigte ?

  • Hallo,

    wir haben einen Mietvertrag mit unserem VM, in dem er allein als VM drinsteht und auch allein unterzeichnet hat.

    Seit einem Jahr haben wir nur noch mit der Ehefrau Kontakt, der VM ist "nicht ansprechbar".
    Auch die NKA oder weiteren schriftl. Korrespondenz hat sie unterschreiben.

    Müssen wir uns den Weisungen der Ehefrau fügen ?

    Hat sie "automatisch" eine Vertretungsvollmacht als Ehefrau ?

    Wenn der VM z.B. krank verhindert, dement, im Ausland o.ä. ist, und sie auch andere Rechtsgeschäfte für Ihren Mann
    übernehmen wollte, müßte sie dann nicht irgendeine Vollmacht o.ä. dafür haben ?

  • Weisungen der Ehefrau müßt Ihr Euch ohne schriftliche Vollmacht des Vermieters nicht fügen.

    Für die Erstellung der NK-Abrechnung ist eine solche Vollmacht aber nicht nötig.

  • Weisungen der Ehefrau müßt Ihr Euch ohne schriftliche Vollmacht des Vermieters nicht fügen.

    Für die Erstellung der NK-Abrechnung ist eine solche Vollmacht aber nicht nötig.


    Rüchtüch! Die Ehefrau sollte jedoch die NKA geschickterweise mit i.A. unterschreiben.

  • o.k., danke für Eure Antworten und Informationen.

    Zusatzfrage:

    Kann so eine Vollmacht formlos sein alla: "Hier mit bevollmächtige ich meine Frau ..." ... Datum, Unterschrift. ???

    Oder bedarf es einer bestimmten rechtlichen Form ?
    bzw. wenn jemand z.B. dement ist z.B. einer Vormundschaft ?

  • "Kann so eine Vollmacht formlos sein alla: "Hier mit bevollmächtige ich meine Frau ..." ... Datum, Unterschrift. ???"
    - Ja.

    "Bestimmte rechliche Form, bzw. wenn jemand z.B. dement ist z.B. einer Vormundschaft ?"
    - Wäre kein Mietrecht.

  • na gut, vielen Dank.
    Dann werde ich mich mal zum Forum "Medizinrecht-hilfe" begeben ... ;)

    P.S.
    Find es es gut, das es hier wieder einigermaßen sachlich zugeht.

    Treibt sich eigentlich hier noch dieser "Fantast" rum ?
    Das war ja nicht mehr auszuhalten :rolleyes:

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