Habe die Abrechnung erhalten und versucht Klärung herbei zuführen, länglich versagt. Ich wohne in im 5OG eines Mehrfamiliengebäudes, 47m2, bin kaum Zuhause somit heize ich sehr selten. im 2011 erhielt ich ein Guthaben in Höhe von € 211.- auch im Jahr 2010. Ich werde aus der Techem Abrechnung nicht schlau, vokalem mir sind Verbrauchsanteilschwankungen aufgefallen. Kann ich Techem als Mieter um Hilfe zu Aufklärung bitten? Wie geht ihr vor? Ich habe bereits Widerspruch eingelegt. Danke schön
NBA 2012 weist Nachzahlung in Höhe von €406 für 47 m2 Singalwohnung auf
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iomar996 -
11. Dezember 2013 um 17:49 -
Erledigt
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Da du nicht Vertragspartner von denen bist, geht das nur über deinen Vermieter, der dir übrigens Einsicht in die Unterlagen geben muss. Nur einfach Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen reicht nicht. Du müsstest schon anhand der Unterlagen nachweisen, dass dort Fehler gemacht wurden.
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Besitzt der Vermieter andere Unterlagen, als mir zugesendeten Heizkosten Warmwasserabrechnung? Wie kann ich die Gewichtung der einzelnen Mietpartien ersehen? Bei mir im befindet sich das berühmte Eiscreme-Geschäft über 2 Etagen, 24/7 Betrieb. Ich vermute, daß ich meine Wohnung zu hoch gewichtet wird.
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Ich werde aus der Techem Abrechnung nicht schlau, vokalem mir sind Verbrauchsanteilschwankungen aufgefallen. Kann ich Techem als Mieter um Hilfe zu Aufklärung bitten?
Techem ist nicht Dein Vertragspartner. Dein einziger Ansprechpartner ist Dein Vermieter. An den würde Techem Dich verweisen.
Bei verbrauchsintensivem Gewerbe ist der VM verpflichtet, eine Vorabtrennung zu vollziehen. -
Zitat
Wie kann ich die Gewichtung der einzelnen Mietpartien ersehen? Ich vermute, daß ich meine Wohnung zu hoch gewichtet wird.
Dann wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als deine Vermutung gegenüber deinem Vermieter zu vertreten und von ihm Aufklärung verlangen. Hier im Forum können wir nur mit Tipps und Ratschlägen dienen. Eine Lösung des Problems, wenn es denn überhaupt eins ist, gibt es hier nicht.
Aber vielleicht findest du die kompetenten Helfer bei der Verbraucherzentrale:
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