Vorgeschobene Eigenbedarfskündigung

  • Hallo,
    hier erstmal eine kurze Vorgeschichte zu den Ereignissen. Wir (ich und meine Freundin samt Hund) sind im Oktober 2012 in eine neue Wohnung gezogen, welche zum damaligen Zeitpunkt der Samtgemeinde gehört.
    Am Anfang diesen Jahres wurde das Haus (4 Parteien und alle Wohnungen mit den gleichen Grundrissen) an einen Privatmenschen verkauft.
    Seit Juni/Juli 2013 ist er angeblich auch im Grundbuch eingetragen und damit geht auch schon die ganze miesere los.

    Als erstes haben die Nachbar neben uns eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf bekommen. Ein paar Monate später gab es Probleme mit der Mieterin unter uns und er gab ihr die Kündigung, da es ungereimtheiten zwischen ihr und dem Vermieter gab.

    Naja und jetzt zu mir. Der gute Herr war 16.10.2013 zu einem Gespräch bei uns in der Wohnung, da wir undichte Fenster und einen Schimmelfleck im Badezimmer haben. Leider kam es nicht zu einem vernünftigen Gespräch, der er sofort geblockt hat und uns mitteilte, dass wir mit den Fenster leben müssen, da wir den Zustand der Fenster mit der Unterschrift des Mietvertrages zugestimmt haben. Den Schimmel im Badezimmer hat er sich noch nicht mal angesehen und uns nur mittgeteilt, das wir ja unser Duschverhalten überdenken sollen.

    Dies haben wir natürlich nicht auf uns sitzen lassen und Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufgenommen und ihm den Fall geschildert. Er hat und geraten die Miete 5% aufgrund des Schimmels und 10% aufgrund der undichten Fenstern zu mindern. Zwischenzeitlich habe ich einen Fensterbauer beauftragt ein Gutachten zu erstellen, welches auch besagt, das die Fenster einen "Totalschaden" haben!

    Also habe ich am 21.10.2013 eine Mietminderung und das Gutachten per Einschreiben abgeschickt und am 26.10.2013 die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf erhalten. Das Kündigungsschreiben selber hat er von Jurarat und nur die Begründung ergänzt :

    Da ich in einer WG ein 20 quadratmeter Zimmer habe und deses Wohnen mich mittlerweile an meine Grenzen bringt, warscheinlich resultierend aus dem Altersunterschied zwischen mir und den anderen Mitbewohnern, welche eine andere Einstellung zur Hygiene und Lautstärke haben. Ich würde gerne mit einer Partnerin zusammenziehen aber das ist unter diesen Umständen nicht möglich welches eine erhebliche Beeinflussung meiner Lebensqualität darstellt.

    Dazu muss man sagen der Vermieter hat die anderen Kündigungen nur mündlich zurückgenommen!

    Nun ja es vergingen etliche Tage bis wir wieder Kontakt hatten und ich habe mir erhofft,dass er irgendwann mal auf die Mietminderung eingeht und das Gespräch mit uns sucht, vergeblich!

    Gestern am 09.12.2013 habe ich Ihn dann zum erstenmal wieder angerufen, da es nun seit Freitag durch die Schlafzimmer und Badefenster reinregnet. Telefonisch hat wir dann eine Uhrzeit ausgemacht und er kam zu uns in die Wohnung. Nach dem er die Fenster begutachtet hat, sagte er nur naja da müssen wir irgendwann wohl mal ein Fensterbauer kommen lassen. Darauf sagt ich, dass ich Ihm eine Frist setze die Fenster bis Freitag abdichten zu lassen. Darauf hin kam er mir bis auf 10cm nah und bedrohte mich mit seiner Maglite und seiner Faust. Daraufhin habe ich Ihn natürlich der Wohnung verwiesen.

    Muss man sich das alles bieten lassen?

    Welche weiteren Schritte kann man einleiten, falls er bis Freitag der Reparatur nicht nachkommen wird?

    Was sagt ihr zu der Geschicht mit der Eigenbedarfskündigung?

    Vielen Dank, Dennis87

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