Kündigung mit falscher Hausnummer, trotzdem gültig?

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe meine Mietwohnung fristgerecht gekündigt. Dabei ist mir leider der Fehler unterlaufen, dass ich einen Zahlendreher bei der Hausnummer des Vermieters gemacht habe.
    Jetzt behauptet der Vermieter, dass die Kündigung erst 6 Wochen später angekommen wäre und somit die Kündigung auch erst ab diesem Zeitpunkt gültig wäre. Allerdings kann ich mir das schlecht vorstellen, wäre der Brief nicht direkt zustellbar gewesen, wäre sie ja zurück gekommen.
    Wie sieht das nun rechtlich aus? Ist eine Kündigung wegen einer falschen Hausnummer ungültig?

    Vielen Dank und Gruß

    Christian

  • Zitat

    Wie sieht das nun rechtlich aus?

    Das Du nachweisen mußt das die Kündigung fristgerecht angekommen ist.

    Ungültig ist die Kündigung nicht. Nur die Frist beginnt/endet 1 - 2 Monate später.

  • Die Kündigung wird erst wirksam, wenn diese entsprechend der gesetzlichen Vorschrift formell richtig und in den Machtbreich des Empfängers gelangt ist. Diesen Beweis müssen Sie bringen und nicht nur glauben.

    Wie anitari singemäß bereits bemerkte:

    Verzögert sich z. B. der Zugang der Kündigung unvorhergesehen über den 3. Werktag eines Monats hinaus, berührt dies die Wirksamkeit der Kündigung nicht; vielmehr wirkt diese dann zum nächst zulässigen Termin.

    Aus:K

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (10. Dezember 2013 um 18:21)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!