Gemeinsame Wohnung - 2 Bürgschaften

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich stehe kurz vor dem Zusammenzug mit meiner Freundin in unsere erste gemeinsame Wohnung.
    Da wir noch Studenten sind, benötigt die Vermietung eine Bürgschaft der Eltern.

    Wir beide sind Vertragsunterzeichner. Das bedeutet, dass wir auch beide jeweils eine Bürgschaft von unseren Eltern benötigt.

    Nun die Frage:

    Welchen Betrag gibt man dort an? Müssen beide Bürgen für den vollen monatlichen Mietbetrag bürgen oder teilt man dies durch die 2 Bürgen auf und jeder schreibt in seine Bürgschaft nur den halben monatlichen Mietbetrag hinein?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Hallo,
    meinst Du eine Bürgschaft für die Kaution und/oder die laufende Mietzahlung?

    Danke für die schnelle Antwort.

    Eine Bürgschaft für die Kaution haben wir nicht. Die können wir auch alleine auf einmal zahlen.
    Es geht um die laufende Mietzahlung, also der monatlich zu zahlende Betrag, sprich die Warmmiete.

  • Auch dir danke.

    Mir geht es aber noch nicht ganz deutlich auf meine spezielle Frage hervor.

    Ich mache es mal mit fiktiven Beträgen fest.

    Kaltmiete 350€, Warmmiete 500€.

    Von uns ist gewollt, dass wir einerseits 700€ Kaution (2 Monatskaltmieten) hinterlegen, was auch kein Problem darstellt, andererseits sollen wir, da wir beide als Vertragsnehmer auftreten, jeweils eine Bürgschaft unserer Eltern hinterlegen, da wir als Studenten kein eigenes festes Einkommen haben. Dabei wurde gesagt, dass ruhig jeder die volle monatliche Warmmiete als monatliche Bürgschaft der Eltern eintragen soll.

    Meines Erachtens entspricht dies doch einfach nur einer doppelten Absicherung des Vermieters. Wenn grundsätzlich der gesamte Betrag, also 500€ monatlich, gebürgt werden soll, dann sollte es doch reichen, wenn in beiden Bürgschaften ein Betrag von 250€ steht, oder? Denn dies ergibt zusammen den vollen Betrag, sprich 500€.

    Zusammenfassend kann ich sagen: Wir sind bereit problemlos die Kaution zu zahlen, wollen aber nicht, dass in beiden Bürgschaften 500€*steht, sondern eben dieser Betrag durch 2 geteilt wird, da wir 2 Vertragsunterzeichner sind und somit auch 2 Bürgschaften unserer Eltern haben.

    Habe ich richtig aus deinem Link herausgelesen, dass es normal entweder eine Kaution gibt, oder eine Bürgschaft geben sollte?

    Einmal editiert, zuletzt von Silberblatt (7. Dezember 2013 um 11:33)

  • Leider kann ich den Beitrag nicht mehr editieren, weshalb ich einen Doppelpost machen muss. Ich habe mich noch weiter rechtlich belesen, bei dem mir auch der Link weiterhalf.

    Laut § 551 BGB darf nur eine Mietsicherheit von 3 Monatskaltmieten hinterlegt werden. 2 Monatskaltmieten hinterlegen wir als Kaution. Darf demzufolge auch nur noch 1 Monatsmiete als Bürgschaft verlangt werden, die wir uns durch 2, da 2 Bürgen, teilen können?

  • Laut § 551 BGB darf nur eine Mietsicherheit von 3 Monatskaltmieten hinterlegt werden. 2 Monatskaltmieten hinterlegen wir als Kaution. Darf demzufolge auch nur noch 1 Monatsmiete als Bürgschaft verlangt werden, die wir uns durch 2, da 2 Bürgen, teilen können?


    Richtig.
    Erst wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist, kann sich ein Bürge für zukünftige Mietzahlungen melden.
    Btw, der VM ist selbst "schuld", wenn er als Mietsicherheit ("Kaution") weniger als 3 MKM verlangt...

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