Mietminderung - Schimmel und Feuchtigkeit im Bad

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu in diesem Forum, da ich langsam an meiner Mietswohnung verzweifel. Hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen :/

    Ich bin Ende 2011 in die Wohnung eingezogen und hatte Ende 2012 einen Wasserschaden entdeckt. Durch die Fliesen (bzw. Fugen) tritt das Duschwasser ins Gemäuer ein. Dies haben wir der Hausverwaltung und dem Vermieter gemeldet. Es dauerte relativ lang, aber im Frühjahr 2013 wurde dann die Wand 2-4 Wochen (muss nochmal die Unterlagen nachschauen) getrocknet und 2 Tage lang die "gröbsten Schäden" repariert. Die Handwerker machten mich darauf aufmerksam, dass dieser Schaden schon einmal beim Vormieter aufgetreten ist und wenn das Bad nicht renoviert wird, auch wieder auftreten wird. Dies teilte ich mehrmals meinem Vermieter (bzw. als Ansprechpartner gilt für mich die Maklerin) mit, doch niemand rührte sich. Im Oktober haben wir dann Schimmel entdeckt, der aus den Fugen herauswächst. Dies haben wir wiederrum dem Vermieter mitgeteilt und keine Reaktion erhalten. Gestern habe ich jetzt an der Außenwand gesehen, dass wieder eingetreten ist, was die Handwerker vorausgesagt haben. Die Wand ist nass, der Putz wölbt sich auf, sprich es muss wieder trockengelegt und repariert werden. Da ich jetzt schon wieder alles auf mich zukommen sehe (Urlaub um die Handwerker reinzulassen, wochenlang die lauten, warmen Trocknungsmaschinen, Bad nicht nutzbar (falls es mal renoviert wird...)) und der aktuelle Schimmel plus das nicht handeln des Vermieters möchte ich jetzt die Miete reduzieren, damit sich endlich was tut.

    Was wäre hier an Mietminderung angebracht? Und kann man den Vermieter "zwingen" etwas zu unternehmen?

    In der Hoffnung das mir jemand weiterhelfen kann :/

    Beste Grüße,
    smatke

  • Hallo smatke,

    ich würde die bisherige Geschichte schriftlich tabellarisch aufzählen nach dem Motto: Wann ist was passiert, wie hat es sich ausgewirkt, wann wurde es dem VM mitgeteilt, was wurde von wem unternommen, wer war Zeuge.
    Dann den VM auffordern, auch im Hinblick auf § 535 BGB, die Schäden zeitnah dauerhaft zu beseitigen, um weitere Schäden an der Mietsache bzw. dem Gebäude und daraus resultierende Mietminderungen zu vermeiden.
    Das geht dann schriftlich per Zeugen oder Einwurfeinschreiben an den VM.

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