Guten Tag,
wir wohnen in einer Wohnung, die einer Privatperson gehört. Dieser hat sich nun zum 01.08.2010 gewechselt, weil der neue Vermieter die Wohnung gekauft hat.
Fakten: Der Mietvertrag wurde 1:1 übernommen. Im Mietvertrag ist allgemein geregelt, was zu der Wohnung gehört (Keller, Stellplatz, Garage ...), jedoch ist nicht im einzelnen erwähnt wie teuer der Stellplatz bzw die Garage sind.
Problem: Wir haben vor Bekanntgabe des Vermieterwechsels ein Angebot einer Nachbarin bekommen, ihr die Garage zu vermieten.
Nun möchte aber der neue Vermieter die Garage für sein Auto ab dem 30.06.10 nutzen. Jedoch wird diese dann nicht aus dem Mietvertrag rausgenommen, sondern uns wird folgendes angeboten:
- "Staffelmiete" für 2 Jahre wird ausgesetzt (jedes Jahr steigt die Miete um 12€/Monat, aufgrund Nebenkostenerhöhungen)
- Es werden Rolloläden an zwei nach Süden ausgerichtete Fenster angebracht. Dies muss eine Sonderanfertigung sein, da wir im Dachgeschoss wohnen.
Nun die Frage: Geht das so einfach? In unserer Miete ist die Garage enthalten, müssen wir die so einfach aufgeben, weil der Vermieter diese unbedingt haben möchte? Und 12€ pro Monat ist nicht ansatzweise der Mietwert einer Garage hier im Umkreis (Bodenseekreis). Die Rolloläden sind ja nicht schlecht, jedoch wird daraus dieses Jahr wahrscheinlich nichts, er meinte nur das ist in Planung. Was, wenn das erst in 2-3 Jahren was wird oder vielleicht auch gar nicht?
Zu dem Zeitpunkt wo er die Garage haben möchte (ab Mittwoch dieser Woche) ist er ja noch lang kein Vermieter. Dies ist er ja erst ab dem 01.08.2010...
Im Streit möchte man andererseits mit dem neuen Vermieter ja auch nicht leben...
Was kann man hier als Mieter tun? Haben wir überhaupt eine Wahl?
Vielen Dank im Voraus.