Vermieterwechsel

  • Guten Tag,

    wir wohnen in einer Wohnung, die einer Privatperson gehört. Dieser hat sich nun zum 01.08.2010 gewechselt, weil der neue Vermieter die Wohnung gekauft hat.

    Fakten: Der Mietvertrag wurde 1:1 übernommen. Im Mietvertrag ist allgemein geregelt, was zu der Wohnung gehört (Keller, Stellplatz, Garage ...), jedoch ist nicht im einzelnen erwähnt wie teuer der Stellplatz bzw die Garage sind.

    Problem: Wir haben vor Bekanntgabe des Vermieterwechsels ein Angebot einer Nachbarin bekommen, ihr die Garage zu vermieten.
    Nun möchte aber der neue Vermieter die Garage für sein Auto ab dem 30.06.10 nutzen. Jedoch wird diese dann nicht aus dem Mietvertrag rausgenommen, sondern uns wird folgendes angeboten:
    - "Staffelmiete" für 2 Jahre wird ausgesetzt (jedes Jahr steigt die Miete um 12€/Monat, aufgrund Nebenkostenerhöhungen)
    - Es werden Rolloläden an zwei nach Süden ausgerichtete Fenster angebracht. Dies muss eine Sonderanfertigung sein, da wir im Dachgeschoss wohnen.

    Nun die Frage: Geht das so einfach? In unserer Miete ist die Garage enthalten, müssen wir die so einfach aufgeben, weil der Vermieter diese unbedingt haben möchte? Und 12€ pro Monat ist nicht ansatzweise der Mietwert einer Garage hier im Umkreis (Bodenseekreis). Die Rolloläden sind ja nicht schlecht, jedoch wird daraus dieses Jahr wahrscheinlich nichts, er meinte nur das ist in Planung. Was, wenn das erst in 2-3 Jahren was wird oder vielleicht auch gar nicht?
    Zu dem Zeitpunkt wo er die Garage haben möchte (ab Mittwoch dieser Woche) ist er ja noch lang kein Vermieter. Dies ist er ja erst ab dem 01.08.2010...
    Im Streit möchte man andererseits mit dem neuen Vermieter ja auch nicht leben...

    Was kann man hier als Mieter tun? Haben wir überhaupt eine Wahl?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Guten Tag,

    Fakten: Der Mietvertrag wurde 1:1 übernommen. Im Mietvertrag ist allgemein geregelt, was zu der Wohnung gehört (Keller, Stellplatz, Garage ...), jedoch ist nicht im einzelnen erwähnt wie teuer der Stellplatz bzw die Garage sind.

    Es dürfte doch kein Problem sein, den ortsüblichen Preis einer Garage in der Region in Erfahrung zu bringen.

    Problem: Wir haben vor Bekanntgabe des Vermieterwechsels ein Angebot einer Nachbarin bekommen, ihr die Garage zu vermieten.

    Das dürfte dann wohl schwierig werden, weil der Vermieter einer Weiter/Untervermietung zustimmen müsste.


    Nun möchte aber der neue Vermieter die Garage für sein Auto ab dem 30.06.10 nutzen. Jedoch wird diese dann nicht aus dem Mietvertrag rausgenommen, sondern uns wird folgendes angeboten:
    - "Staffelmiete" für 2 Jahre wird ausgesetzt (jedes Jahr steigt die Miete um 12€/Monat, aufgrund Nebenkostenerhöhungen)

    Nebenkostenerhöhungen sind keine Begründung einer Staffelmiete. Das könnte der Lebenskostenindex sein oder ähnliches. Werden Nebenkosten bei Ihnen nicht jährlich abgerechnet?


    - Es werden Rolloläden an zwei nach Süden ausgerichtete Fenster angebracht. Dies muss eine Sonderanfertigung sein, da wir im Dachgeschoss wohnen.

    Nun die Frage: Geht das so einfach? In unserer Miete ist die Garage enthalten, müssen wir die so einfach aufgeben, weil der Vermieter diese unbedingt haben möchte? Und 12€ pro Monat ist nicht ansatzweise der Mietwert einer Garage hier im Umkreis (Bodenseekreis). Die Rolloläden sind ja nicht schlecht, jedoch wird daraus dieses Jahr wahrscheinlich nichts, er meinte nur das ist in Planung. Was, wenn das erst in 2-3 Jahren was wird oder vielleicht auch gar nicht?
    Zu dem Zeitpunkt wo er die Garage haben möchte (ab Mittwoch dieser Woche) ist er ja noch lang kein Vermieter. Dies ist er ja erst ab dem 01.08.2010...
    Im Streit möchte man andererseits mit dem neuen Vermieter ja auch nicht leben...

    Was kann man hier als Mieter tun? Haben wir überhaupt eine Wahl?

    Vielen Dank im Voraus.

    Die Wahl hätten Sie, in dem Sie Ihre Vorstellung von der Höhe der Mietreduzierung einwenden und als Alternative die Garage nicht frei geben.

  • Also eine Staffelmiete in dem Sinne ist es ja nicht - ich habs nur so beschrieben, weil es halt automatisch immer zum 1.1. um 12€ erhöht wird.
    Ist auch so im Mietvertrag festgehalten.
    Nebenkosten werden jährlich abgerechnet, das ist schon so.

    Also die ortsüblichen Mieten für Garagen liegen hier im Schnitt bei 30-50€ / Monat.

    Hmm das mit dem Untermietvertrag ist natürlich dumm. Das wird er bestimmt nicht machen. Ok, dann müssen wir der Dame absagen.

    Zitat

    Die Wahl hätten Sie, in dem Sie Ihre Vorstellung von der Höhe der Mietreduzierung einwenden und als Alternative die Garage nicht frei geben.

    Das werde ich mal mit meinem Mann besprechen und ggf werden wir morgen nochmal zum neuen Vermieter.
    Aber vor dem 1.8. hätte er eh keine richtigen Ansprüche, oder?


  • Aber vor dem 1.8. hätte er eh keine richtigen Ansprüche, oder?


    Richtig.
    Mir kommt das alles wie ein Basargehabe vor. Grundsätzlich gilt: Der neue VM übernimmt den MV ohne Änderungen.
    Der alte VM sollte Euch den neuen VM schriftlich benennen, und dieser sollte sich schriftlich bei Euch melden mit Angabe seiner Bankverbindung.
    Unterschriften des Alt-VM vergleichen!

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Wir haben den Kaufvertrag mit Notarieller Unterschrift schon als Kopie erhalten, sowie ein Schreiben mit der neuen Bankverbindung.

    Ja, Basargehabe trifft es sehr genau.
    Wir haben heute folgendes festgehalten:
    Wir haben ein Schreiben für die Übertragung der Nutzungsrechte der Garage aufgesetzt, die wir vom kommenden neuen Vermieter unterschreiben lassen haben. Ich hoffe, das ist auch alles ok so. Wäre ja wie eine Art Untermietvertrag oder?
    Nun soll er uns 30€ / Monat für die Garage zahlen und er hat unter das schreiben folgendes gesetzt: Miete abzüglich 30€ macht ...
    Er lässt die 30€ also verrechnen.
    Jedoch hat er als Mietpreis die Warmmiete aufgeschrieben, das würde ich gern noch ändern lassen, auf die Kaltmiete, denn die Nebenkosten sind ja variabler als die Kaltmiete, oder?

  • Jedoch hat er als Mietpreis die Warmmiete aufgeschrieben, das würde ich gern noch ändern lassen, auf die Kaltmiete, denn die Nebenkosten sind ja variabler als die Kaltmiete, oder?


    Hallo,
    "Kaltmiete" und "Warmmiete" sind zwei Ausdrücke, welche garantiert schon -zig Tausend mal Gerichtsthema waren.
    Richtiger und treffender wären Nettomiete und Betriebskosten.

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