Mieterselbstauskunft und Eidesstattliche Versicherung

  • Hallo zusammen,

    meine Lebensgefährtin und ich würden gerne ein kleines Haus mieten und haben in dem Zusammenhang eine Selbstauskunftsbogen erhalten.

    In diesem Bogen steht folgende Frage:

    "Haben Sie schon einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, oder läuft ein entsprechendes Verfahren gegen Sie"

    Wir haben jetzt beide schon einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, aber auch beide ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen. Bei uns beiden wurde die Restschuldbefreiuung erteilt und wir sind beide komplett Schuldenfrei. Durch die Verbraucherinsolvenz ist die eidesstattliche Versicherung eingentlich hinfällig und steht auch nicht in der Schufa. Ein laufendes Verfahren liegt bei uns beiden auch nicht vor, muss in diesem Fall die eigentlich hinfällige eidesstattliche Versicherung noch angegeben werden oder ist die durch das Verbaucherinsolvenzverfahren hinfällig?

  • Wir haben jetzt beide schon einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, aber auch beide ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen. Bei uns beiden wurde die Restschuldbefreiuung erteilt und wir sind beide komplett Schuldenfrei. Durch die Verbraucherinsolvenz ist die eidesstattliche Versicherung eingentlich hinfällig


    Vorab: Dies ist kein Mietrecht.
    Da die EV ja tatsächlich abgegeben wurde, ist doch m.E. an dieser Tatsache nichts zu deuteln.

  • Der Vermieter kann nur solche Einkünfte einfordern, welche das Mietverhältnis betreffen und den Mieter nicht in seinen Rechten verletzen.
    Da der Vermieter auf eine zuverlässige Mietzahlung angewiesen ist, hat dieser ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse, diejenigen Umstände zu erfahren, die er benötigt, um die Zahlungsfähigkeit des Mieters einschätzen zu können. Fragen, die die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mieters betreffen, sind daher immer zulässig.

    Die Frage lautet: "Haben Sie schon einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, oder läuft ein entsprechendes Verfahren gegen Sie"

    Eigentlich sind es 2 Fragen. Den ersten Teil würde ich mit JA beantworten und den zweiten Teil mit NEIN.

    Die Fragestellung ist eindeutig. Gerade auch Ihre finanzellen Verhältnisse, aus nicht allzu ferner Vergangenheit, möchte er kennen um die nötigen Schlußfolgerungen zu ziehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (23. November 2013 um 19:26)

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