Beiträge von arpi

    Hallo zusammen,

    meine Lebensgefährtin und ich würden gerne ein kleines Haus mieten und haben in dem Zusammenhang eine Selbstauskunftsbogen erhalten.

    In diesem Bogen steht folgende Frage:

    "Haben Sie schon einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, oder läuft ein entsprechendes Verfahren gegen Sie"

    Wir haben jetzt beide schon einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, aber auch beide ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen. Bei uns beiden wurde die Restschuldbefreiuung erteilt und wir sind beide komplett Schuldenfrei. Durch die Verbraucherinsolvenz ist die eidesstattliche Versicherung eingentlich hinfällig und steht auch nicht in der Schufa. Ein laufendes Verfahren liegt bei uns beiden auch nicht vor, muss in diesem Fall die eigentlich hinfällige eidesstattliche Versicherung noch angegeben werden oder ist die durch das Verbaucherinsolvenzverfahren hinfällig?

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