WG und gemeinsamer Mietvertrag...

  • Ich und eine Freundin haben uns dieses Jahr dazu entschlossen eine WG aufzumachen, allerdings wurde und von der Wohnungsgesellschaft nur ein Gemeinsamer Mietvertrag zulässig- Diesen haben wir natürlich unterschrieben etc.. Zum 15.8.2013 sind wir dann zusammen gezogen, ich habe als Student alle meine Finanzen in Die Kaution und Neubeschaffung der Wohnung investiert.. Nun ist es so das Sie ca. am 12.11.2013 sagte das sie das sie bereits eine Wohnung zum 1.12 hat und mit ihrem Freund den sie seit Ende August hat diese beziehen möchte. nun drängt sie darauf das ich die Kündigung unterschreibe, sie droht mit nicht Zahlung der Miete, hat die Küche( Ihr Eigentum )von heute auf morgen abgebaut den Router etc. versteckt und abgeschaltet aus reiner Schikane... Nun habe ich einer Kündigung nicht zugestimmt da dies einfach zu kurzfristig in meinen Augen ist, immo habe ich weder aktuell die Finanzen eine neue Kaution zu stellen habe. zumindest nicht in dem Zeitrahmen von 3 Monaten.. Habe das Problem auch mit ihr geklärt und erläutert.. Habe ihr auch gesagt das ich erstmal die Chance haben möchte auch eine geeignete Wohnung zu finden und Kaution anzusparen. Muss ich einer sofortigen Kündigung mit 3 Monate Frist zustimmen? oder kann ich dies auch erst im Dezember machen? Ich bin der Auffassung das ich nach §242 BGB im Treu und Glauben gehandelt habe und demnach nach so eine Kurzfristigen Entscheidung ihres Auszuges nicht rechnen konnte.. zudem ihr Handels als grenzwertig Sittenwidrig ansehe.

    Zudem bin ich der Meinung das Sie mit dem Einzug in dieser WG mit mir zusammen eine Verpflichtung eingegangen ist. Ihr Auszug wird von mir natürlich akzeptiert, allerdings sollte ich doch eine gewissen Frist haben mich ebenfalls in trockene Tücher zu bringen.. Sie hatte dies ja bereits für sich getan ohne mit mir darüber zu sprechen. und nun soll ich Prompt eine Kündigung unterschreiben.. meine sorge hierbei ist das ich auf der Straße sitzen werde, da immo alle meine Finanzen in der Wohnung stecken...

    Sie verlangt nun von mir bis zum 29.11.2013 das ich der Kündigung zustimme..

    Für mich kommt eine Kündigung erst zum 1.1.2014 also 1.4. als ordentliche Kündigung in frage damit ich die Chance habe mir ne Wohnung zu suchen, und Geld für die zusätzliche Kaution aufzusparen..

    2 Mal editiert, zuletzt von Artemis1984 (21. November 2013 um 02:04)

  • Zitat

    Muss ich einer sofortigen Kündigung mit 3 Monate Frist zustimmen?

    Nein.

    Aber sie kann Dich auf Zustimmung verklagen. Dann ersetzt das Urteil Deine Unterschrift auf der Kündigung.


    Zitat

    oder kann ich dies auch erst im Dezember machen?

    Kommt drauf an wann im Dezember. Zwischen dem 1. - 4. 12., und sie es schafft die Kündigung noch am 4. abzugeben, endet der Vertrag am 28.2.14, danach am 31.3.14

    Man kann übrigens nur zum Monatsende kündigen.

  • Zitat

    zudem ihr Handels als grenzwertig Sittenwidrig ansehe.

    Solche Ansichten haben im Mietrecht keinen Platz.

    Zitat

    nun drängt sie darauf das ich die Kündigung unterschreibe, sie droht mit nicht Zahlung der Miete,

    Diese Drohung ist ein Eigentor, denn da ihr eine GbR seid, seid ihr auch beide für die Zahlung der Miete, einzeln oder gemeinsam verantwortlich.

    Zitat

    Muss ich einer sofortigen Kündigung mit 3 Monate Frist zustimmen?

    Wäre angebracht, denn wenn sie eine Klage auf Zustimmung zur Kündigung anstrebt, kämen noch die Gerichtskosten dazu.

    Zitat

    Für mich kommt eine Kündigung erst zum 1.1.2014 also 1.4. als ordentliche Kündigung in frage damit ich die Chance habe mir ne Wohnung zu suchen, und Geld für die zusätzliche Kaution aufzusparen..

    Das heißt dann, dass Verhandeln angesagt ist.

  • die Miete geht von meinem Konto ab und sie Überweist mir den Anteil.
    Problem ist ja ich will ja Kündigen nur ist das immo eine relativ Spontane Aktion von ihr in der Ich ja quasi keine Chance hatte zu reagieren.. Sie drängt mit einer : "Aufforderung zur Zustimmung zur Mietkündigung" die ich gestern erhalten habe und am 29.11 bei ihr sein soll.

    Es muss doch einen Schutz geben, der Leute mit z.B Bafög wie in meinem Fall bewahrt so kurzfristig und vorerst ohne Ankündigung zu Kündigen in dem Wissen das ich keine neue Wohnung (Bar Kaution) stellen kann.

    Was würde den passieren wenn ich der Kündigung erst am 4.12 zustimme?

  • Zitat

    Was würde den passieren wenn ich der Kündigung erst am 4.12 zustimme?

    Kommt auf die Uhrzeit an. Wenn sie es nicht mehr schafft die Kündigung persönlich abzugeben oder zumindest bis ca. 18 Uhr in den Briefkasten zu werfen ist sie erst zum 31.3.14 wirksam.

  • Im Mietvertrag steht bis zum 3ten eines Monats muss die Kündigung erfolgen heist doch eg 3.12?

    Und im Gesetz, nur das zählt, steht bis zum 3. Werktag. Das ist im Dezember 2013 der 4.

  • Ich würde ihr anbieten, jetzt eine gemeinsame Kündigung zum nächstmöglichen Termin, 28.02.2014 zu unterschreiben, wenn sie mir jetzt die bis dahin hälftige Miete zahlt. Evtl. auch hälftige Kaution. Auf jeden Fall aber auch sofort die sabotierte Telefonanlage wieder herrichtet.

  • habe bereis meinen eigenen anschluss. würde nur gerne wissen was ist wenn ich der aufforderung zum 29 nicht nachkomme sondern erst zu, 5.12 z.b

    ab wann würde ggf eine Gerichtliches Urteil meine Unterschrift ersetzen? mit Datum des Urteils selber?

  • Artemis1984:

    "habe bereis meinen eigenen anschluss."
    - Macht nichts. Wenn sie aber noch im widerrechtlichen Besitz "Deines" Splitters (welcher Eigentum des Providers ist), ist, könnte Dich das nachträglich noch einiges kosten.

    "würde nur gerne wissen was ist wenn ich der aufforderung zum 29 nicht nachkomme sondern erst zu, 5.12 z.b"
    - Frag' nicht uns, sondern die Gegnerin.

    "ab wann würde ggf eine Gerichtliches Urteil meine Unterschrift ersetzen? mit Datum des Urteils selber?"
    - Das würde dann in dem Urteil stehen, welches vielleicht in einem halben bis einem Jahr zu erwarten wäre, denn die Gerichte haben sehr viel "Arbeitsvorrat" (vor allem wegen so'n Kleinkrampillepalle wie hier).

  • Das stimmt ich halte das auch für kleinkram:

    meine letzte frage wäre nur wenn ich zum 5.12. kündige bzw meine zustimmung gebe kann sie doch eg gar nicht mehr gerichtlich vorgehen um meine bereits erbrachte Unterschrift zu fordern oder?

  • Das stimmt ich halte das auch für kleinkram:
    wenn ich zum 5.12. kündige bzw meine zustimmung gebe kann sie doch eg gar nicht mehr gerichtlich vorgehen um meine bereits erbrachte Unterschrift zu fordern oder?


    Too late.......

  • inwiefern? und was ist wenn diese dann gültig beim Vermieter wird?
    Denke mal sie wird dem zustimmen aus dem Grund das sie ja aus dem Vertrag will..
    ich weiß von ihrem geplanten Auszug auch erst genau genommen 7 Tagen . Bzw durch dritte.. vll 8 Tage.


    zudem sehe ich nur Urteile diesbezüglich die auf eine Eheähnliche gemeinschaft deutet... und dies durch Trennung beginnt.. das ist ja hier gar nicht der Fall.

    Fakt ist einfach das ich wie aus dem nichts jetzt nur nur 3Monate zeit habe ne wohnung inkl. kaution aufztreiben... was als Student arg schwer ist...
    Daher würde ich erst zum 31.3 kündigen damit ich auch zeit habe das hinzubekommen.. an sich verweigere ich ihr meine Unterschrift ja nicht komplett nur für 1 Monat.

  • inwiefern? und was ist wenn diese dann gültig beim Vermieter wird?
    Denke mal sie wird dem zustimmen aus dem Grund das sie ja aus dem Vertrag will..
    ich weiß von ihrem geplanten Auszug auch erst genau genommen 7 Tagen . Bzw durch dritte.. vll 8 Tage.
    Daher würde ich erst zum 31.3 kündigen damit ich auch zeit habe das hinzubekommen.. an sich verweigere ich ihr meine Unterschrift ja nicht komplett nur für 1 Monat.


    Wenn beide Mieter bspw. am 05.12.2013 zum nächstmöglichen Termin kündigen, würde die Kdg. zum 31.03.2014 gültig sein.

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