Nachmieter trotz Mietzahlung ...?

  • Guten Tag, ich hatte die SuFu gequält, aber keine Antwort gefunden.

    Die Fakten:
    Wohnung wurde gekündigt, fristgerecht - Anfang August.
    3 Monate (September - bis November)

    Im August etwa 10 Besichtigungstermine - es war niemand dabei - angeblich!
    Auszug am 15.09.
    Komplette Schlüsselübergabe am 30.09.!

    Miete wurde natürlich für die Monate Okt und Nov (incl. Nebenkosten) gezahlt.
    Seit Nov. ist die Wohnung wieder bewohnt.

    Habe ich Anspruch (wonach?) Miete für Nov. zurück zu bekommen?
    Vermieter behauptet , dass der Vertrag ab Januar läuft.

  • Miete wurde natürlich für die Monate Okt und Nov (incl. Nebenkosten) gezahlt.
    Seit Nov. ist die Wohnung wieder bewohnt.


    Doppelt Miete kassieren ist nicht - auch nicht, sie jemandem unentgeltlich (wozu auch immer) zu überlassen.

  • Ist die Wohnung ab November vermietet oder sieht es nur so aus?

    Die Wohnung ist definitiv bewohnt.
    Wir waren die Tage beim alten Vermieter wegen Rückzahlung Kaution, da kamen auch Geräusche aus der Wohnung.
    Sogar an der Klingel steht schon ein anderer Name.
    Der Vermieter behauptet, die Wohnung sei ab Januar vermietet.

  • Vor Eurem Vertragsende darf der Vermieter die Wohnung niemandem, wozu auch immer, zum Gebrauch überlassen.

    Es sei denn er entläßt Euch vorzeitig aus dem Vertrag.

    Ich würde ihn, da die Wohnung offensichtlich schon bewohnt ist, ab wann der Vertrag beginnt spielt keine Rolle, auffordern die Miete für November zu erstatten und Euch per 31.10. aus dem Vertrag zu entlassen.

    Vorher würde ich noch mal den Schlüssel fordern weil Ihr was vermißt was evtl. noch in der Wohnung sein könnte. Was ganz Kleines. Ehe-, Ohrring oder ähnliches:rolleyes:

    War aber auch unklug vorzeitig alle Schlüssel abzugeben.

  • ...
    War aber auch unklug vorzeitig alle Schlüssel abzugeben.

    Danke schon mal für die Antworten.
    Bin gespannt, was noch kommt.
    Hab aber schon einiges "gelernt".

    @ anitari: Stimmt, im Nachhinein absolut richtig.
    Das ist aber dem Umstand geschuldet, dass der Stromversorger uns erst
    komplett aus dem Vertrag entlassen hat, als wir nachgewiesen hatten, dass kein
    Zugang zur Wohnung mehr gegeben ist.
    Hätten wir das nicht gemacht, wären der Stromverbrauch jetzt wohlmöglich auch noch
    zu unseren Lasten gerechnet worden.

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