Problem bei Rückgabe der Mietwohnung - bei Abnahme plötzlich fehlende Zimmerschlüssel

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte einen Rat, wie ich mich im folgenden Fall verhalten soll.

    Ich habe gestern meine Mietwohnung zurückgegeben, in der ich nur etwas über ein Jahr gewohnt habe. Die Wohnung ist daher in einem ordentlichen Zustand.

    Da mein Hausmeister mir sonst nichts anhängen konnte, waren plötzlich 3 Zimmerschlüssel verschwunden, für die ich nun aufkommen soll. Da ich zumindest einen der Räume regelmäßig abgeschlossen habe, bin ich mir sicher, dass diese beim Einzug vorhanden waren, obwohl sie im Einzugsprotokoll nicht zahlenmäßig erfasst sind.

    Wie soll ich mich verhalten?

    Dass ich nichts davon habe, Zimmerschlüssel verschwinden zu lassen, ist klar.
    Dass unser Hausmeister - auch in anderen Dingen - ein eher fragwürdiges Verhalten an den Tag legt, ist unter Mietern im Haus auch bekannt. Die ebenfalls wenig vertrauenswürdige Hausverwaltung stört das wenig.

    Mit dieser Nummer hatte ich allerdings nicht gerechnet.
    Ich kann meinem Hausmeister daher auch nichts nachweisen.

    Fakt ist aber, dass er sich vorher ohne meine Erlaubnis, ohne meine Aufforderung, ohne mein Beisein in meiner Wohnung aufgehalten haben muss, da er mich schon mit abgelesenen Heizungswerten begrüßte. Zeugen dafür sind vorhanden!

    Dass er über einen Wohnungsschlüssel meiner Wohnung verfügt, war mir bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt (erklärt aber zumindest, wie mein Snowboard aus meinem abgeschlossenen Keller verschwinden konnte). Eine Zustimmung dazu, dass er / die Hausverwaltung / die Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung behalten dürfen, habe ich nie gegeben.

    Wie komme ich nun aus der Nummer mit den verschwundenen Schlüsseln raus?

    Mit der Hausverwaltung stehe ich seit der letzten, maßlos überhöhten, fehlerhaften Nebenkostenabrechnung auch eher auf Kriegsfuß.

    Ich habe nun überlegt, Hausverwaltung und die Vermieter direkt per Brief darüber zu informieren, dass sich mein Hausmeister unbeaufsichtigt und ohne mein Wissen in meiner Wohnung aufgehalten hat. Dass ich für die nun plötzlich verschwundenen Schlüssel in Folge dessen auch keinerlei Verantwortung übernehmen kann.

    Außerdem weise ich darauf hin, dass das Vertrauensverhältnis soweit zerstört ist, dass ich keine Handwerkerrechnungen akzeptieren werde, bei denen mein Hausmeister den Auftrag erteilt hat, sondern mir vorbehalte selbst Handwerker meines Vertrauens zu beauftragen.

    Was kann ich noch tun?
    Ist schon mal jemandem etwas Ähnliches passiert? Wie verhält man sich in so einem Fall richtig?

    2 Mal editiert, zuletzt von und_nun? (17. November 2013 um 11:45)

  • Zitat

    Fakt ist aber, dass er sich vorher ohne meine Erlaubnis, ohne meine Aufforderung, ohne mein Beisein in meiner Wohnung aufgehalten haben muss,

    Dem beugt man vor, in dem man den Schließzylinder bis zum Ende der Mietzeit austauscht.

    Zitat

    Wie komme ich nun aus der Nummer mit den verschwundenen Schlüsseln raus?

    Kauf neue Schlüssel und gut ist.

    Zitat

    Ich habe nun überlegt, Hausverwaltung und die Vermieter direkt per Brief darüber zu informieren, dass sich mein Hausmeister unbeaufsichtigt und ohne mein Wissen in meiner Wohnung aufgehalten hat.

    Und was soll das bringen, hoffst du darauf, dass die zum Hausmeister du, du Bösewicht sagen?

  • Du, du, du, finde ich zwar ein bisschen wenig.
    Eigentlich möchte ich aber nur ohne finanzielle Nachteile aus der Sache herauskommen.

    Geht das nicht, werde ich ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
    In der Funktion als Hausmeister ist er für mich durch das Fehlverhalten absolut untragbar.

  • Hallo und_nun?,

    ich verstehe nicht, was dieses Herumgehampele soll:
    1. Die Anzahl fehlender und von Dir deshalb zu ersetzender Schlüssel lässt sich kurzerhand mathematisch ermitteln (Übernahmeprotokoll minus Übergabeprotokoll).
    2. Wenn Du das Gefühl oder auch Beweise hast, dass Dritte in Deine Mieträume gelang(t)en, machste schriftliche Meldung bei Deinem VM (ER ist Dein Vertragspartner!) mit der Massgabe, für Unterlassung zu sorgen und tauschst den Schliesszylinder Deiner Wohnung aus. Bei MV-Beendigung wieder rücktauschen.
    3. Was Rechnungen von vom HM beauftragten Handwerkern an Dich betrifft, so sei Dir der Spruch in's Gedächtnis gerufen: "Wer die Musik bestellt, hat sie auch zu bezahlen".

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (17. November 2013 um 14:36)

  • Beim Rumgehampele geht es vermutlich hauptsächlich um verletzten Stolz auf meiner Seite, da ich mit dieser Assimasche zum Auszug trotz aller unterschwelligen Probleme mit Mietverwaltung und Hausmeister nicht gerechnet hatte. Machtspiele?!

    -> Wenn ich für etwas zahlen soll, wofür ich nicht verantwortlich bin, sorge ich wenigstens dafür, dass er seinen Job los ist.

    Das hilft mir hier nicht weiter. Notfalls geht die Sache halt zu Polizei und Anwalt.

  • Zitat

    sorge ich wenigstens dafür, dass er seinen Job los ist.

    Träum weiter! Bei solchen Dingen wird kein Hausmeister gefeuert. Und die Polizei verlangt bei Hausfriedensbruch schon ein wenig mehr als nur den Hinweis, dass der Hausmeister Zahlen kannte, dier eigentlich nicht wissen konnte. Und die Sache mit dem Snowboard wird sich auch in Luft auflösen, da kannst du sicher sein.

    Zitat

    und Anwalt.

    Ja, das ist richtig. Gib einem Robenträger einen Job und er wird dir dankbar sein und die Rechnung schreiben.

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