Fristlose Kündigung bei schweren Lärmbelästigungen?

  • Hallo. Ich bin neu in diesem Forum und erhoffe mir hier ein paar gute Tipps und Antworten auf folgenden Sachverhalt:

    Wir (mein Lebensgefährte und ich) wohnen seit ca. 4 Jahren in unserer Wohnung. Seit knapp 1 Jahr wohnt ein junges Paar über uns. Beide bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und bereits inhaftiert gewesen. Zweit Tage nach ihrem Einzug wurden sie bereits festgenommen und dann knapp 4 Wochen nicht mehr in ihrer Wohnung gewesen.
    Als sie allerdings zurückkamen begann der Ärger. Ständiges nächtliches Getrampel in der Wohnung, laute Streitigkeiten und was ganz besonders gravierend ist: unglaublich laute Musik. Wir haben das Paar mehrmals gebeten etwas leiser zu sein da dieses Haus auch unglaublich hellhörig ist. Immer wieder wurde gesagt "ja wir machen das jetzt leiser" aber nichts passierte.
    Wir teilten das Problem unserem Vermieter mit und dieser versprach schnelle Abhilfe. Leider passierte rein gar nichts.

    Mittlerweile ist ein Jahr ins Land gegangen inkl. knapp 10 Polizeieinsätzen und einem tätlichen Angriff gegenüber unserem Vermieter (die Mieterin schlug ihm heftig ins Gesicht und bedrohte ihn mit einem Küchenmesser).

    Wir haben kontinuierlich Lärmprotokoll geführt und auch die Polizeieinsätze würden uns protokolliert werden.
    Da wir immer ein sehr gutes Verhältnis zu unserem Vermieter hatten wollten wir in der ersten Zeit noch keine Mietkürzung vornehmen um das Verhältnis nicht zu schädigen, allerdings sind wir nunmehr (nach einem Jahr von ständigem TERROR: anders kann man es nicht mehr ausdrücken) nicht mehr gewillt noch länger hier zu wohnen.

    Meine Frage ist nun, rechtfertigen diese Vorkommnisse und die Tatsache das unser Vermieter uns nur vertröstet und nichts an der Situation ändert, eine FRISTLOSE KÜNDIGUNG?

    Vielen Danke für alle Tipps, Ratschläge ud Antworten.

  • Wenn der renitente Mieter den Vermieter verprügelt, oder auch nur androht, reicht das für eine fristlose Kündigung allemal. Von den anderen Vorkommnissen mal ganz abgesehen.

    Aber ob es dazu reicht, dass Sie ohne Frist ausziehen können, das will ich ganz ehrlich bezweifeln. Der Gesetzgeber hat nur sehr wenige Möglichkeiten einer fristlosen Kündigung im "Katalog", die Probleme, die Sie haben, sind nicht darunter:

    Mietrecht: Die fristlose Kündigung druch den Mieter

    Auch wenn Sie Ihren Vermieter nicht schädigen wollen, wäre eine Mietminderung frühzeitig der bessere Weg gewesen, um diesem in die Hufe zu helfen.

    Mietrecht: Index zum Thema Mietminderung

    Mietminderung ? Wikipedia

    Denn die Mietminderung bei Mängeln an der Wohnung (und solche Mitmieter sind ein Mangel) ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht.

  • Hallo Erin,
    seit einem Jahr ertragt Ihr nun schon dieses Theater, und jetzt plötzlich fristlos kündigen? Halte ich für einen schlechten Witz.
    Da anscheinend nicht abzusehen ist, wann sich dieser Zustand ändern wird, würde ich fristgerecht kündigen, also jetzt zum 30.09.

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