Nebenkostenabrechnung nicht übereinstimmend mit Mietvertrag

  • Guten Abend

    Ich habe letzte Woche meine erste NK- Abrechnung für diese Wohnung erhalten.

    Laut Mietvertrag werden die Heiz- und Warmwasserkosten teils nach Fläche/ teils nach erfasstem Verbrauch abgerechnet und "die übrigen Betriebskosten werden nach dem Flächenverhältnis abgerechnet".

    In der Abrechnung sind aber von den 14 Positionen 6 (vermutlich) nach Anzahl der Wohnungen berechnet. Auf meine schriftliche Nachfrage erhielt ich die Antwort, dass einige Positionen halt nach Personen abgerechnet werden müssen.
    Dass irgendwas nach Personen oder Wohneinheiten abgerechnet wird, steht nicht in meinem Mietvertrag und auch in der Abrechnung sind keine Personen erwähnt, sondern nur Wohnfläche und Wohneinheiten.

    Kann ich darauf bestehen, dass meine komplette Abrechnung, abgesehen von den Heiz-/Warmwasserkosten, nach der Fläche berechnet wird, so wie es im Vertrag auch drin steht?

    (Dann müsste ich nichts nachbezahlen, wenn ich korrekt gerechnet habe.)

  • Kann ich darauf bestehen, dass meine komplette Abrechnung, abgesehen von den Heiz-/Warmwasserkosten, nach der Fläche berechnet wird, so wie es im Vertrag auch drin steht?


    Hallo, bitte mal eine tabellarische Aufstellung: Betriebskostenart - abzurechnen lt. MV - abgerechnet lt. BK-Abr.
    Wv. Wohnungen hat die Immobilie?

  • Hallo, bitte mal eine tabellarische Aufstellung: Betriebskostenart - abzurechnen lt. MV - abgerechnet lt. BK-Abr.
    Wv. Wohnungen hat die Immobilie?

    Hallo

    Es gibt hier 11 Wohnungen.

    Abrechnung:

    Laut MV:
    "Heiz-/Warmwasserkosten sind teils nach Fläche, teils nach Verbrauch abzurechnen."
    NK: Das ist auch so abgerechnet worden.

    Laut MV:
    "Alle übrigen Betriebskosten werden nach dem Flächenverhältnis abgerechnet".
    NK:
    Grundsteuer - Fläche
    Müllabfuhr - Wohneinheit
    Straßenreinigung- Fläche
    Winterdienst - Wohneinheit
    Kaminkehrer - Wohneinheit
    Gebäudeversicherung - Fläche
    Haftpflichtversicherung - Fläche
    Allgemeinstrom - Wohneinheit
    Wassergebühren - Fläche
    Schmutzwasser - Fläche
    Regenwasser - Fläche
    Hausmeister - Wohneinheit
    Gebäudereinigung - Fläche
    Kabelfernsehen - Wohneinheit

    Vermutlich macht es mehr Sinn, die nach Wohneinheit berechneten Posten auch so auszurechnen, aber laut dem MV sollen ja alle Posten nach Fläche berechnet werden, was für mich auch deutlich günstiger wäre, als die aktuelle Berechnung. Ich komme jedenfalls auf eine Differenz von fast 200€, wenn ich mich nicht verrechnet habe.

  • SaRi;38317]_

    "Es gibt hier 11 Wohnungen."
    - OK.

    "Abrechnung:
    Laut MV:
    "Heiz-/Warmwasserkosten sind teils nach Fläche, teils nach Verbrauch abzurechnen."
    NK: Das ist auch so abgerechnet worden."
    - OK.

    "Laut MV:
    "Alle übrigen Betriebskosten werden nach dem Flächenverhältnis abgerechnet"."
    - Wichtig zu wissen-

    "Müllabfuhr - Wohneinheit
    Winterdienst - Wohneinheit
    Kaminkehrer - Wohneinheit
    Allgemeinstrom - Wohneinheit
    Hausmeister - Wohneinheit"
    - Sind m.E. zu beanstanden, es sei denn, der VM hat die geänderten Abrechnungsmodi den Mietern rechtzeitig VOR Beginn eines Abrechnungszeitraums schriftlich mit Begründung mitgeteilt.

    "Vermutlich macht es mehr Sinn, ,,,"
    - (Juristisch) "Sinn" macht nur, was im Gesetz steht...

  • Der Begriff Wohneinheit läßt mich vermuten das es Eigentumswohnungen sind.


    Wenn das stimmen sollte ist es egal eigentlich ob da Wohneinheit oder Fläche steht.

    Der Eigentümer zahlt bestimmte Posten nach Wohneinheit, ob er das nun für seinen Mieter auf die Wohnfläche umrechnet oder nicht kommt aufs gleiche raus.


    Beispiel:

    Der Eigentümer zahlt für seine Wohneinheit 500 € Versicherungen im Jahr.

    Wohnung hat 100 m², macht 5 € pro m² x 100 m² = 500 €

  • Der Begriff Wohneinheit läßt mich vermuten das es Eigentumswohnungen sind.
    Wenn das stimmen sollte ist es egal eigentlich ob da Wohneinheit oder Fläche steht.
    Der Eigentümer zahlt bestimmte Posten nach Wohneinheit, ob er das nun für seinen Mieter auf die Wohnfläche umrechnet oder nicht kommt aufs gleiche raus.


    ... wobei aber nicht der Fehler gemacht werden darf, dass Kosten, die dem VM einer vermieteten EgtW von der HV in Rechnung gestellt werden, nichts mit den dem Mieter zu belasteten BK zu tun haben, zunächst einmal grundsätzlich.

  • SaRi;38317]_

    "Müllabfuhr - Wohneinheit
    Winterdienst - Wohneinheit
    Kaminkehrer - Wohneinheit
    Allgemeinstrom - Wohneinheit
    Hausmeister - Wohneinheit"
    - Sind m.E. zu beanstanden, es sei denn, der VM hat die geänderten Abrechnungsmodi den Mietern rechtzeitig VOR Beginn eines Abrechnungszeitraums schriftlich mit Begründung mitgeteilt.
    .

    Vor Beginn des Abrechnungszeitraumes habe ich noch nicht in der Wohnung gewohnt, d.h. meine Nebenkosten sind nur für 9 Monate berechnet. Und irgendwelche Änderungen, sollte es welche gegeben haben, sind mir unbekannt.
    In meinem MV steht eben nur, dass die NK nach Fläche berechnet werden. Keine Aussage über Wohneinheiten oder Personen.

    Nach Aussage des Vermieters könnte ich mir ja ausrechnen, dass es für mich günstiger ist, dass die Posten nach Personen berechnet werden als nach Fläche.

    Nur scheint mir diese Aussage nicht zu stimmen.
    Ich bin derzeit nicht zuhause, aber ich habe noch paar Zahlen grob im Kopf.
    Also:
    Posten X nach Fläche: 2800€/ Jahr/ insg. 719m²/ meine Fläche 41m²/ 9 Monate Mietdauer = ca. 120€
    Posten X nach Wohneinheit: 2800€/ 11 Wohnungen/ eine Wohnung für mich/ 9 Monate = ca. 190€

    -> Berechnung nach Fläche ist für mich günstiger.

    Oder habe ich da etwas falsch berechnet? Zumindest habe ich die einzelnen Posten in der NK richtig nachrechnen können. Und wenn alles nach Fläche ginge, wäre es für mich deutlich günstiger.

  • SaRi;38317]_

    "Müllabfuhr - Wohneinheit
    Winterdienst - Wohneinheit
    Kaminkehrer - Wohneinheit
    Allgemeinstrom - Wohneinheit
    Hausmeister - Wohneinheit"
    - Sind m.E. zu beanstanden, es sei denn, der VM hat die geänderten Abrechnungsmodi den Mietern rechtzeitig VOR Beginn eines Abrechnungszeitraums schriftlich mit Begründung mitgeteilt.

    SaRi;38317]_

    "Müllabfuhr - Wohneinheit
    Winterdienst - Wohneinheit
    Kaminkehrer - Wohneinheit
    Allgemeinstrom - Wohneinheit
    Hausmeister - Wohneinheit"
    - Sind m.E. zu beanstanden, es sei denn, der VM hat die geänderten Abrechnungsmodi den Mietern rechtzeitig VOR Beginn eines Abrechnungszeitraums schriftlich mit Begründung mitgeteilt.
    .

    Vor Beginn des Abrechnungszeitraumes habe ich noch nicht in der Wohnung gewohnt, d.h. meine Nebenkosten sind nur für 9 Monate berechnet. Und irgendwelche Änderungen, sollte es welche gegeben haben, sind mir unbekannt.
    In meinem MV steht eben nur, dass die NK nach Fläche berechnet werden. Keine Aussage über Wohneinheiten oder Personen.

    Nach Aussage des Vermieters könnte ich mir ja ausrechnen, dass es für mich günstiger ist, dass die Posten nach Personen berechnet werden als nach Fläche.

    Nur scheint mir diese Aussage nicht zu stimmen.
    Ich bin derzeit nicht zuhause, aber ich habe noch paar Zahlen grob im Kopf.
    Also:
    Posten X nach Fläche: 2800€/ Jahr/ insg. 719m²/ meine Fläche 41m²/ 9 Monate Mietdauer = ca. 120€
    Posten X nach Wohneinheit: 2800€/ 11 Wohnungen/ eine Wohnung für mich/ 9 Monate = ca. 190€

    -> Berechnung nach Fläche ist für mich günstiger.

    Oder habe ich da etwas falsch berechnet? Zumindest habe ich die einzelnen Posten in der NK richtig nachrechnen können. Und wenn alles nach Fläche ginge, wäre es für mich deutlich günstiger.

  • Zumindest habe ich die einzelnen Posten in der NK richtig nachrechnen können. Und wenn alles nach Fläche ginge, wäre es für mich deutlich günstiger.


    Dann würde ich mich nicht beschweren...:rolleyes:

  • Dann würde ich mich nicht beschweren...:rolleyes:

    Ja doch... weil in der Abrechnung mal nach Fläche, mal nach Wohneinheiten gerechnet wurde und nicht nur nach Fläche, wie im MV angegeben.

    An sich müsste ich die NK spätestens übernächste Woche überweisen, aber wenn mein Vermieter die Abrechnung nicht korrigieren möchte, muss ich zum Mieterbund, oder?

  • Zitat

    Vor Beginn des Abrechnungszeitraumes habe ich noch nicht in der Wohnung gewohnt,

    Das spielt doch keine Rolle, denn für dich ist entscheidend, was im Mietvertrag vereinbart ist. Und der Zuruf des Vermieters, dass ab Tag X ein neuer Verteilerschlüssel gültig ist, ist auch nicht ausreichend. Änderungen des Mietvertrages können nur nach Billigung durch alle Mietparteien vorgenommen werden.

    Ich würde die komplette Abrechnung so abändern, wie es im Mietvertrag vereinbart ist. Diesen Betrag dann überweisen und dem Vermieter meinen Rechenweg mitteilen.

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