Untermieter (Sohn eines Hauptmieters) kündigen. WG.

  • Hallo,

    meine Frage lautet: Kann ich einen Untermieter kündigen wenn er der Sohn einer der anderen Hautpmieter ist?

    Situation:
    Zwei "Freunde" und ich haben letztes Jahr eine WG gegründet. Hauptmieter sind laut Vertrag ich, einer der Freunde und die Mutter des dritten. Jetzt ist es so das der Sohn sich nicht "ordnungsgemäß" verhält. Können jetzt wir anderen zwei Ihm kündigen? Oder müssen alle Hauptmieter der Kündigung zustimmen?
    Ich denke auch nicht, dass seine Mutter mit ihm einen Untermietervertrag ausgehandelt hat.

  • Einem Mieter kann nur die Partei Vermieter als Ganzes kündigen. Die besteht in dem Fall aus Dir, dem Freund und der Mutter des Dritten.

    Verwandtschaftsverhältnisse sind irrelevant.

    Zitat

    Ich denke auch nicht, dass seine Mutter mit ihm einen Untermietervertrag ausgehandelt hat.


    Woraus schließt Du das?

    Er wohnt doch dort und zahlt Miete. Dann besteht auch ein Vertrag.

  • :mad:Nie enden wollende WG-Probleme...

    Hallo FloMicSt,

    einem (Unter-)Mieter kann rechtssicher nur dann gekündigt werden, wenn in der Kündigung alle Vermieter unterschreiben.

    "meine Frage lautet: Kann ich einen Untermieter kündigen wenn er der Sohn einer der anderen Hautpmieter ist?"
    - Völlig irrelevant, wie meine Vorbeterin schon konstatierte.

  • Zitat

    Woraus schließt Du das?

    Er wohnt doch dort und zahlt Miete. Dann besteht auch ein Vertrag.

    Weil ich ihn mittlerweile so gut kenne, und seine Mutter quasi nur formhalber im Vertrag steht.


    Und im Falle das kein Untermietervertrag zwischen Ihm und seiner Mutter besteht. Könnte ich ihn dann rausschmeissen?

  • Weil ich ihn mittlerweile so gut kenne, und seine Mutter quasi nur formhalber im Vertrag steht.


    Und im Falle das kein Untermietervertrag zwischen Ihm und seiner Mutter besteht. Könnte ich ihn dann rausschmeissen?

    Form halber oder nicht, sie steht im Vertrag und ist damit zu 1/3 Vermieter.

    Noch mal, der Sohn ist eingezogen und zahlt Miete. Damit ist ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen.

    Dieser kann vom Vermieter (hier 3 Personen) nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

  • Noch mal, der Sohn ist eingezogen und zahlt Miete. Damit ist ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen.


    ... um es noch ens zu verdeutlichen: Auch mündlich abgeschlossene MVs (bspw. auch durch konkludentes Handeln) gelten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!