Ehepaar A und B sind Mieter einer Wohnung. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Im Laufe des Mietverhältnisses werden beide rechtskräftig geschieden. A verbleibt in der Wohnung. Am Mietvertrag wurde nichts geändert.
Wie ist die Rechtslage im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses in Bezug auf die Kautionsrückzahlung.
a) Kann der Vermieter schuldbefreiend an A oder B leisten?
b) Wer kann die Rückzahlung der Kaution verlangen? A oder B, nur A und B?