An wen Kaution zurückzahlen?

  • Ehepaar A und B sind Mieter einer Wohnung. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Im Laufe des Mietverhältnisses werden beide rechtskräftig geschieden. A verbleibt in der Wohnung. Am Mietvertrag wurde nichts geändert.

    Wie ist die Rechtslage im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses in Bezug auf die Kautionsrückzahlung.

    a) Kann der Vermieter schuldbefreiend an A oder B leisten?
    b) Wer kann die Rückzahlung der Kaution verlangen? A oder B, nur A und B?

  • Da der Mietvertrag nicht geändert wurde, sind A und B auch weiterhin in der Verpflichtung, diesen Vertrag zu erfüllen. Daher dürfte es egal sein, wer letztendlich die Kaution bei Beendigung des Vertrages erhält. Das müssen dann A und B unter sich ausmachen, wenn es im Scheidungsverfahren nicht geregelt wurde.

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