Mündliche Kündigung wurde nicht bestätigt und 3 Wochen später abgelehnt

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Ich wollte im April 2013 ziemlich spontan aus meiner alten WG ausziehen. Als Nachmieter hatte bereits der Freund meiner damaligen Mitbewohnerin zugesagt. Ich besprach das Ende März mit meinem Vermieter telefonisch und schickte ihm dann auch per Post eine Kündigung zum 31.03. Die Kündigung ging also erst ein paar Tage vor dem Kündigungstermin raus, war aber mit dem Vermieter so besprochen. Ich zog dann zum 31.03. aus.
    Ca. 3 Wochen später wunderte ich mich, da ich noch immer keine schriftliche Bestätigung des Vermieters erhalten habe. Als ich anrief und nachfrage, stellte sich heraus, dass mein Nachmieter zwar eingezogen sei, sich allerdings bereits mehrere Mieter über ihn beschwert hätten. Der Vermieter hatte noch keinen neuen Vertrag mit meinem Nachmieter aufgesetzt und erkannte meine Kündigung daraufhin nicht an. Ich musste den Monat April nachzahlen und die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten und konnte erst auf den 31.07.kündigen. Für diese 3 Monate wohnte ein Untermeiter in meinem Zimmer.
    Nun hätte ich gerne ein paar Meinungen, ob das so korrekt war oder nicht... Was sagt ihr dazu?

  • Wenn Du die schriftliche Kündigung, und nur die zählt, erst ein paar Tage vor dem 31.3. dem Vermieter zugeschickt hast und sie unglücklicherweise erst nach dem 3. Werktag im April beim ihm ankam, Endet die Kündigungsfrist am 31.7.

    Das ist gesetzlich völlig korrekt.

    Zitat

    Als ich anrief und nachfrage, stellte sich heraus, dass mein Nachmieter zwar eingezogen sei,

    Damit allerdings wäre Dein Vertrag per Datum des Einzuges beendet. Das der Nachmieter den andern WGlern nicht gepaßt hat ist eine andere Baustelle.

    Schwierig ist es nun natürlich nachzuweisen das es ab dem 1.4. einen neuen Vertrag/Mieter gab.

  • mieter-:

    Ich besprach das Ende März mit meinem Vermieter telefonisch und schickte ihm dann auch per Post eine Kündigung zum 31.03. Die Kündigung ging also erst ein paar Tage vor dem Kündigungstermin raus, war aber mit dem Vermieter so besprochen. Ich zog dann zum 31.03. aus."
    - Ausziehen kannste wann Du willst. Das hat nichts mit der (weiteren) Verpflichtung der Mietzinszahlung zu tun.

    "Ca. 3 Wochen später wunderte ich mich, da ich noch immer keine schriftliche Bestätigung des Vermieters erhalten habe."
    - Dazu ist ein VM auch nicht verpflichtet.

    "... stellte sich heraus, dass mein Nachmieter zwar eingezogen sei,"
    - Du hast also Deine Mietsache einer anderen Person zum Gebrauch überlassen...

    "Der Vermieter hatte noch keinen neuen Vertrag mit meinem Nachmieter aufgesetzt und erkannte meine Kündigung daraufhin nicht an."
    - Halte ich für korrekt.

    "Ich musste den Monat April nachzahlen und die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten und konnte erst auf den 31.07.kündigen."
    - Halte ich für korrekt.

    "Für diese 3 Monate wohnte ein Untermeiter in meinem Zimmer."
    - Du hast also Deine Mietsache einer anderen Person zum Gebrauch überlassen...

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