Hallo,
Wir sind vor ca. 12 Monaten zur Miete in eine Wohnung gezogen. Im Mietvertrag gibt es den Satz "Besuch ist nur in Ausnahmefällen gestattet"? Ist so ein Zusatz im Mietvertrag überhaupt zulässig? Ist das nicht ein massiver Eingriff in unsere Lebensgestaltung? Ist man beim Einzug bzw. "Bewerbungsgespräch" verpflichtet Kinder zu erwähnen, die nicht im Haushalt leben, aber 2wöchentlich über Nacht da sind (patch****familie)?
Freue mich über klärende Antworten!
Vielen Dank im Voraus!
Verbot von Besuch
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Hollebolle -
9. November 2013 um 16:57 -
Erledigt
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Bei "normalen" Wohnraummietverhältnissen kann der Mieter so oft er will Besuch empfangen.
ZitatIst man beim Einzug bzw. "Bewerbungsgespräch" verpflichtet Kinder zu erwähnen, die nicht im Haushalt leben, aber 2wöchentlich über Nacht da sind (patch****familie)?
Nein
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Hallo Hollebolle,
meiner Vorbeterin schliesse ich mich an und erlaube mir noch eine Frage: Wurde dieser Passus "Besuch ist nur in Ausnahmefällen gestattet" nicht bei Vertragsabschluss besprochen?
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Hab davon schon nicht gehört, mir hört es an wie eine Frechheit, Gesetz oder nicht....
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Hab davon schon nicht gehört, mir hört es an wie eine Frechheit, Gesetz oder nicht....
My soul is painted like the wings of Butterfly.
My soul is painted like the wings of a Butterfly.
or
My soul is painted like the wings of Butterflies.
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Hallo Berny,
Es gab den Hinweis, dass das Haus sehr hellörig sei (ist es auch) und dass die die restlichen Bewohner ältere Herrschaften sind und entsprechend wenig von lauten Nachbarn mit Partys und dergleichen hielten. Wir sind zu zweit und haben derzeit eine 6-Tage-Arbeitswoche an denen wir beide 12-16 Stunden außer Haus sind. Problematisch ist allerdings nur eine von 3 Nachbarn, die sich offensichtlich daran stört, dass wir die restlichen 8-12 Stunden unsere Wohnung auch benutzen. Das Haus teilt sich auf in 2 Eigentümer/Besitzer von denen einer uns die Wohnung vermietet hat. Die andere Partei war "schon von Anfang an dagegen, dass die Wohnung wieder vermietet wird". Wir haben also eher das Gefühl, dass auf unserem Rücken Streitigkeiten zwischen den 2 Parteien ausgetragen werden. Einer "normalen" Kündigung mit 3monatiger Kündigungsfrist entkommen wir wohl dennoch nicht. Trotzdem habe ich Angst vor einer fristlosen Kündigung - der Vermieter fühlt sich mit seiner Klausel hier im Recht.
Danke für alle Antworten!
marika: finde ich auch! -
Hallo,
natürlich darfst du so oft wie du willst Besuch zu dir hereinlassen. Das ist doch selbstverständlich ... wunder mich mehr warum so etwas im Vertrag steht *augenverdreh*
Grüße,
Rex0101
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