Nebenkostenabrechnung TG-Stellplatz

  • Hallo,

    wir haben folgendes Problem wir haben grade für unseren TG-Stellplazt eine NK-Abrechnung bekommen.
    Im Mietvertrag ist aber keine separate Abrechnung vereinbart, somit sind ja die Kosten mit der TG-Miete abgegolten.
    Jedoch haben wir letztes Jahr übersehen das es da auch schon so war und jetzt sagt die Hausverwaltung, dass wir mit der Zahlung 2011 die Nebenkosten Abrechnung für den TG angenommen haben.

    Kann ich mich noch dagegen wehren???

    LG Bob9886

  • Dann zahlen Sie die 30 €. Wenn Sie voriges Jahr versehentlich mehr bezahlt haben bedeutet das nicht, das Sie die falsche Summe in alle Ewigkeit zu zahlen haben. Da ich davon ausgehe, das kein Mieterhöhungsverlangen vorgelegen hat, ist dieses Argument schon hahnebüchen.

    Der "Hausverwaltung" würde ich mitteilen, das ich nicht bereit bin den erhöhten Betrag zu zahlen.
    Soll man doch den Erhöhungsbetrag einklagen.

  • Zitat

    Wenn Sie voriges Jahr versehentlich mehr bezahlt haben bedeutet das nicht,

    Der Fragesteller hat keine Mieterhöhung bekommen, sondern will sich vor der Zahlung der Betriebskosten für den TG-Stellplatz drücken.

  • Der Fragesteller hat keine Mieterhöhung bekommen, sondern will sich vor der Zahlung der Betriebskosten für den TG-Stellplatz drücken.

    Die Zahlung von Betriebskosten muss aber vereinbart sein und das ist sie nicht. Das Drücken ist allerdings eine moralische Sache, aber hier geht es um Miet"recht".

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