Kündigung der Untermieterin, Frage bzgl. möbliertem Zimmer

  • Liebe Forumsgemeinde,
    auch ich bin nun neu bei Euch und hätte eine dringende Bitte um Rat.

    Ich habe eine Wohnungssuchende aufgenommen, die mir von einem Kollegen ans Herz gelegt wurde. Diese hat wohl schon seit 1,5 Jahren in München ein WG-Zimmer gesucht und nix gefunden. Habe mich leider aus Kollegialität breitschlagen lassen und ihr Untermietgesuch zugestimmt.

    Mein Zimmer wollte ich nur voll möbliert vermieten. Ich gab aber dem Gewinsel von der Untermieterin nach, dass sie ihre persönlichen Möbel gerne ins Zimmer stellen würde.

    Jedoch schrieb ich im Untermietvertrag, folgendes:

    "Der Untermieter hat den Wunsch geäußert, seine eigenen Möbel zu verwenden, obwohl das Zimmer nur voll möbliert vermietet werden sollte. Als Entgegenkommen lagert der Hauptmieter die Möbel ein. Der Untermieter ist jedoch bei der Einlagerung und beim Abtransport behilflich und sagt auch seine Hilfe bei Beendigung des Mietverhältnisses für den Rücktransport zu."

    Gilt das Zimmer nun rechtlich als möbliert vermietet und hat somit die kürzere Kündigungsfrist Bestand? oder
    muss ich durch meine blöde Gutmütigkeit die Untermieterin nun noch 3 Monate (nach der gesetztlichen Kündigungsfrist) ertragen?

    Grund des Kündigungswunsches ist, dass Sie zwar ihre eigenen Möbel ins Zimmer stellen wollte, aber nur so Dekozeugs hat, was keinen Stauraum bietet. Des Weiteren ist sie mit Sack und Pack eingezogen und hat ihren ganzen Hausstand mitgenommen. All dies Zeugs hat natürlich in ihrem Zimmer keinen Platz, da ihr Doppelbett schon fast die Hälfte des Zimmers verschlingt. Kleiderschrank hat sie nicht.
    So´n Mädel nimmt natürlich auch dutzende paar Schuhe mit und unendlich Klamotten. Eben aus Ermangelung eines Kleiderschrankes lagert sie nun ihr Zeugs in den Gemeinschaftsräumen, das heisst im Gang, in der Küche, im Bad und auf dem Balkon. Die Umzugskartons lagern nun schon seit 6 Wochen auf dem Balkon. Bei Bitten das Zeugs doch woanders zu lagern bzw. zu entsorgen fängt sie gleich das Giften an und fährt die Krallen aus. Ich kann auch keine Gäste mehr empfangen, da ich mich für den Zustand der Wohnung nun schämen muss.
    Benutztes Geschirr wird nur widerwillig erst nach ein paar Tagen woanders hingelegt (aber ungewaschen). Seit 6 Wochen hat sie bisher nix in der Wohnung geputzt, da ja immer ich putze, wenn ich Besuch bekomme.

    Dies liesse sich noch länger fortfahren, jedoch ist das Schwerwiegendste, dass sie nicht wie vereinbart 2 Wochen vor Einzug die Kaution überwiesen hatte, sondern erst nach schriftlicher Aufforderung. Diese Überweisung hat sie aber dann sofort nach der Verbuchung wieder auf ihr Konto zurückbuchen lassen.
    Die aktuelle Miete ist auch noch nicht überwiesen.

    Habe ihr nun eine Kündigung betreffend möbliertem Zimmer geschrieben, welches sie am 15. 11. räumen muss. Sicherheitshalber hab ich noch beim Nichtzutreffen dieser kurzen Frist auf die gesetzliche Kündigungsfrist vermerkt.
    Die Frist zur Überweisung der ausstehenden Kaution läuft nun auch bald aus.

    Nun noch schnell eine Zusammenfassung: Kaution seit 15. Sept. 2013 fällig und noch nicht bezahlt.
    aktuelle Miete zur Zeit nicht bezahlt und wenn, dann mit Verzögerung bezahlt (obwohl schriftlich fixierte Voraussetzung ein Dauerauftrag war).

    Kann ich ihr nun eine fristlose Kündigung ausstellen? Wie bekomme ich den Drachen nun aus meiner Wohnung?
    Ein ehrlicher und super netter Nachmieter wartet schon auf das Zimmer, der sogar noch 200 Euro mehr im Monat zahlen würde.

    Ich bitte Euch Gelehrten nun um Eure Einschätzung, was ich nun machen kann, um die Zahlungsunwillige so schnell wie möglich aus der Bude zu bekommen.

    Besten Dank im Voraus vom

    WilliWillsWissen

  • Zitat

    Kaution seit 15. Sept. 2013 fällig und noch nicht bezahlt.


    Wieviel KM sind vereinbart und wann war Mietbeginn?


    Zitat

    aktuelle Miete zur Zeit nicht bezahlt und wenn,

    Der Mieter hat bis zum 3. Werk- besser gesagt Bankbuchungstag Zeit die Miete zu zahlen.

    Das ist im November 2013 der 5. und in Bundesländer mit Allerheiligen Feiertag sogar erst der 6.11.


    Zitat

    Der Untermieter hat den Wunsch geäußert, seine eigenen Möbel zu verwenden, obwohl das Zimmer nur voll möbliert vermietet werden sollte.

    Das letzte Wort ist aus meiner Sicht entscheidend.

    Sollte möbliert vermietet werden - ist es dann aber doch nicht.

  • Hallo WilliWllsWissen,

    vorab: Gutheit ist Dummheit.

    "Jedoch schrieb ich im Untermietvertrag, folgendes:
    "Der Untermieter hat den Wunsch geäußert, seine eigenen Möbel zu verwenden, obwohl das Zimmer nur voll möbliert vermietet werden sollte. Als Entgegenkommen lagert der Hauptmieter die Möbel ein. Der Untermieter ist jedoch bei der Einlagerung und beim Abtransport behilflich und sagt auch seine Hilfe bei Beendigung des Mietverhältnisses für den Rücktransport zu."
    - Das sind rechtsunverbindliche Absichtserklärungen.

    "Gilt das Zimmer nun rechtlich als möbliert vermietet und hat somit die kürzere Kündigungsfrist Bestand? oder muss ich durch meine blöde Gutmütigkeit die Untermieterin nun noch 3 Monate (nach der gesetztlichen Kündigungsfrist) ertragen?"
    - Letzteres.

    "aus Ermangelung eines Kleiderschrankes lagert sie nun ihr Zeugs in den Gemeinschaftsräumen, das heisst im Gang, in der Küche, im Bad und auf dem Balkon. Die Umzugskartons lagern nun schon seit 6 Wochen auf dem Balkon. Bei Bitten das Zeugs doch woanders zu lagern bzw. zu entsorgen fängt sie gleich das Giften an"
    - Hier wäre eine schriftliche nachweisliche Abmahnung vonnöten.

    "das Schwerwiegendste, dass sie nicht wie vereinbart 2 Wochen vor Einzug die Kaution überwiesen hatte, sondern erst nach schriftlicher Aufforderung."
    - Komisch - die Kaution (bzw. die erste Rate) ist regelmässig bei Übergabe der Mietsache fällig.

    "Diese Überweisung hat sie aber dann sofort nach der Verbuchung wieder auf ihr Konto zurückbuchen lassen."
    - Interessant - gibt es sowas?

    "Die aktuelle Miete ist auch noch nicht überwiesen."
    - Ach, heute, Sonntag, 03.11.? *kopfkratz*

    "Habe ihr nun eine Kündigung betreffend möbliertem Zimmer geschrieben, welches sie am 15. 11. räumen muss. Sicherheitshalber hab ich noch beim Nichtzutreffen dieser kurzen Frist auf die gesetzliche Kündigungsfrist vermerkt."
    - War clever, denn möblierte Zimmer könne nur bis zum 15. d.M. zum MonatsABLAUF gekündigt werden.

    "Die Frist zur Überweisung der ausstehenden Kaution läuft nun auch bald aus."
    - Welche Frist? Überrasche sie doch mit einem Mahnbescheid...

    "(obwohl schriftlich fixierte Voraussetzung ein Dauerauftrag war)."
    - Die Form der Mietezahlung kannste nicht verlangen.

    "Kann ich ihr nun eine fristlose Kündigung ausstellen?"
    - Weder ausstellen noch schriftlich aussprechen.

    "Ein ehrlicher und super netter Nachmieter wartet schon auf das Zimmer, der sogar noch 200 Euro mehr im Monat zahlen würde."
    - Ja klar, solche gibt's wie Sand am Meer. Wach' auf!!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!