Wohnungsverkauf

  • Hallo
    Anfang Oktober hatte ich mich mit einem Anliegen wegen Wohnungsverkauf hier her gewendet. Unsere Wohnung wurde jetzt verkauft zum 1.12.13. So weit dazu. Ich weiß auch, das die neue Besitzerin uns ein paar Jahre nicht kündigen kann wegfen Eigenbedarf. Ich glaube sie hat von 4 Jahren geredet. So viel dazu.

    Meine Frau und ich haben jetzt diese Woche Post vom Notar bekommen, mit dem Kaufvertrag. Mit dabei war ein Papier, in dem meine Frau und ich auf das Vorkaufsrecht an der Wohnung schriftlich verzichten sollen. Wir wollen die Wohnung ja auch nicht kaufen. Nur wenn wenn wir dieses Papier nicht unterschreiben, kommt der Kaufvertrag nicht zustande.

    Können wir dieses Papier bedenkenlos unterschreiben? Und wie läuft das mit der Kaution? Geht die vom jetztigen Vermieter direkt an die neue Vermieterin?

    M.f.G.

  • Jko:

    "Mit dabei war ein Papier, in dem meine Frau und ich auf das Vorkaufsrecht an der Wohnung schriftlich verzichten sollen. Können wir dieses Papier bedenkenlos unterschreiben?"
    - Das wage ich nicht zuverlässig zu beantworten. Auf jeden Fall kann Euch bestenfalls ein rechtskräftiges Gerichtsurteil dazu zwingen, sowas zu unterschreiben. Im Mietvertrag dürfte sich solch eine Passage wohl nicht befinden.

    "Und wie läuft das mit der Kaution? Geht die vom jetztigen Vermieter direkt an die neue Vermieterin?"
    - Ja.

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