Kündigung wird nicht anerkannt

  • Hallo, ich habe mal eine akute Frage zum Thema Kündigungsfrist.

    Also... mein Mitbewohner und ich sind dieses Jahr im Juni in eine neue Wohnung gezogen, haben sie jedoch vor Einzug schon wieder zum 31.08. wirksam gekündigt, die Kündigung wurde von uns beiden der Vermieterin übergeben, sie hat diese akzeptiert. Jedoch wollte sie partout auch nach mehrmaliger Nachfrage kein Exemplar gegenzeichnen, das sei nicht so üblich.
    Dann beschlossen wir Anfang August doch noch länger wohnen zu bleiben, weil ein erneuter Umzug uns im Moment nicht passte und beredeten das mit ihr. Daraufhin vereinbarten wir - mein Mitbewohner, die Vermieterin und ich anwesend - dass wir bis Ende Oktober Bescheid sagen würden ob wir zum 30.11. ausziehen oder weiterwohnen würden. Ansonsten haben wir keinen neuen Mietvertrag unterschrieben. Nun habe ich gerade zum 30.11. mit der vereinbarten einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt, das Schreiben kam sofort mit Ablehnung zurück und Hinweis, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt. Ich wollte das telefonisch mit ihr freunldich klären, eventuell einen Kompromiss finden, doch sie wurde sofort grantig, hat dann aufgelegt und ging nicht mehr ans Telefon. Nach ca. 15 weiteren erfolglosen Anrufen ging zunächst ein Mann ran, der mir seinen Namen nicht verraten wollte, meinte meine Vermieterin sei nicht da, er wisse nicht wann sie wieder komme und hat auch aufgelegt. Anruf daraufhin mit anderer Nummer - sie ging ran und sagte etwas von Stalking und dass wir uns vor Gericht wieder sehen würden, wenn wir nicht 3 Monate da blieben und legte auf. Nochmaliger Anruf mit anderer Nummer - sie legte sofort auf nachdem ich meinen Namen gesagt habe.
    Was noch dazu kommt ist, dass wir die vereinbarte Kaution anfangs nicht gezahlt haben, weil wir ja sofort wieder ausziehen wollten. Das war ok für sie. Bis jetzt haben wir sie aber nun auch nicht gezahlt. Dies habe ich auch nicht eingesehen, da die Wohnung soviele Mängel hatte: der Küchenschrank ist durchgebrochen, der Kühlschrank ausgefallen, meine kompletten Lebensmittel waren dahin. Der Herd war seit Anfang defekt und lief immer 1/4 Stunde nach (Stromkosten!) was erst nach 3 Monaten behoben wurde. Die Klospülung war defekt (Wasserkosten!) und in den Sicherungskasten hat es hereingeregnet, alle Sicherungen flogen raus, mein guter Mantel (hing davor) war angeschimmelt. Außerdem hatten wir einen sehr hohen Aufwand beim Einzug in die Wohnung: die Tapeten fielen reihenweise herunter beim Streichen, weil der Kleber sich löste, dahinter war nur Styropor. Mehrere Steckdosen gehen (bis heute) nicht. Im Flur waren eine Menge Streifen von doppelseitigem Klebeband zur Teppichbefestigung, die auf Fliesen aufgebracht waren und nur in 2tägiger Arbeit mit dem Heißluftfön zu entfernen waren.

    So... was denkt ihr, wie sind meine Rechte? Zählt der alte Mietvertrag als gekündigt und der neue als mündlich abgeschlossen? Zählen unsere beiden Stimmen bei der Beweislage mehr als ihre? Was ist mit unseren alten Kündigungen, die hat sie nicht gegengezeichnet aber abgeheftet (werden nun wohl verschwinden...) ... was können wir tun?
    Danke schonmal!!

  • Zitat von onomatopoes

    was können wir tun?


    Nehmt Euch einen Fachanwalt mit Migrationshintergrund, denn der kennt sich mit Basargehabe am besten aus.

  • Nehmt Euch einen Fachanwalt mit Migrationshintergrund, denn der kennt sich mit Basargehabe am besten aus.

    Und auch das wird nicht`s nutzen. Aber zahlen kann helfen.

  • Zitat

    ... was können wir tun?

    Keine krummen Dinger drehen, jetzt und in Zukunft. Man kann eine Wohnung nicht wirksam kündigen und dann wohnen bleiben. Das klappt vielleicht am Edersee auf dem Campingplatz mit einem Zelt, aber mit Sicherheit nicht bei einer Wohnung.

  • Eine Kündigung seitens einer Vertragspartei muß nicht bestätigt werden.

    Zitat

    Nun habe ich gerade zum 30.11. mit der vereinbarten einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt, das Schreiben kam sofort mit Ablehnung zurück und Hinweis, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.

    Wenn für Sie als Mieter vertraglich wirklich eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart ist gilt diese natürlich. ABER ...

    Zitat

    Zählt der alte Mietvertrag als gekündigt und der neue als mündlich abgeschlossen?

    Gute Frage.

    2 Möglichkeiten:

    Der alte Vertrag gilt, weil der Fortsetzung keiner widersprochen hat, weiter.

    Oder, falls im alten Vertrag vorsorglich der Fortsetzung nach Vertragsende widersprochen wird, ein neuer mündlicher Vertrag gemäß den Bestimmungen des Mietrechts.

    Danach gilt für den Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

  • Danke erstmal für die Antworten!!
    Nun aber kann es nicht so ausgelegt werden, dass eben dieser Mietvertrag zum 31.08. auslief, und ein neuer mündlicher geschlossen wurde. Der zweite Vertrag dann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat? So war es eben definitiv verabredet. Das ist kein Basar, sondern Ehrlichkeit... die aber leider nichts bringt ohne Absicherung Absicherung Absicherung. Naja... das habe ich schonmal gelernt. Und - ist die erste Kündigung unwirksam, nur weil man noch länger wohnen bleibt, dass ist ja die wichtigste Frage!
    Und nochwas - wenn eine Kündigung nicht gegengezeichnet werden muss, kann ein Vermieter doch jede Kündigung abstreiten und das Kündigungsschreiben verschwinden lassen. Sicher Einschreiben ist möglich, aber wir wohnen direkt daneben. Deswegen sind wir ja auch zu zweit hingegangen.

  • PS.: ich weiß, dass eine Kündigung an sich unwirksam wird nach BGB §545 wenn dem Weiterwohnen nicht widersprochen wird. ABER wir haben ja eine neue Abmachung - also einen Vertrag getroffen, oder nicht?

  • Theoretisch ist Ihre Annahme möglich. Also dass ein neuer, mündlicher Vertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist geschlossen wurde.

    Da ich aber mal vermute, dass Sie dies nicht beweisen können, wird man wohl von der üblichen gesetzlichen 3-monatigen Kündigungsfrist ausgehen.

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