Kann der zukünftige Mieter abspingen??

  • Hallo mein Name ist Johannes ,ich bin 29 Jahre alt und habe folgendes Problem.Ich bin hausintern umgezogen.Meine alte Wohnung habe ich an einen guten Freund M. vermietet.M. will mit A. dort einziehen.Der Mietvertrag wurde am 05.05.2010 unterschrieben.Mietbeginn ist der 01.08.2010, weil die "alte Wohnung" bis zum 30.06.2010 auf mich läuft.M. will nun "abspringen".Geht das?

    Gruß Johannes ;)

  • Ich bin hausintern umgezogen.Meine alte Wohnung habe ich an einen guten Freund M. vermietet.Gruß Johannes ;)


    Hallo Johannes,
    ich glaube kaum, dass Du (Mieter) Deine alte Mietwohnung weitervermieten kannst bzw. konntest.

  • Das geht in ordnung. Die beiden würden als nachmieter von der Gesellschaft akzeptiert und sind offiziell die neuen mieter.


    Natürlich "kann" der neue Mieter abspringen. Das Problem wäre aber zwischen Vermietr und Mieter zu klären. Der frühere Mieter, also Du, hat damit nichts zu tun.

  • Also ich habe meine Wohnung zum 30.06 gekündigt.Dei Beiden haben Schlüsselübergabe der Hausgesellschaft am 14.07 und deren Mietverhältnis beginnt zum 01.08.

    Es wurde vertraglich festgehalten, was in der Wohnung bleibt, unter anderem das auch die Tapeten und Teppiche drin bleiben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!