Hohe Heizkosten kein Energieausweis vorhanden

  • Hallo!

    Wir wohnen in einer 87 qm Wohnung in einem Altbau (ca.1930) mit 2 weiteren Parteien.
    Alle haben immense Nachzahlungen für Nebenkosten wir z.B. hatten eine NAchzahlung von 1500.- hauptsächlich Heizkosten/ Ölheizung. (wir sind uns über die gängigen Normen richtigen Heizens bewußt)

    Natürlich wußten wir über das Alter des HAuses bescheid, wir haben allerdings nicht eingesehen dass das Dachgeschoss überhaupt keine Dämmung besitzt (blanke Ziegel), die Eingangstür ist aus Holz und hat viele Spalte wo es ducrhpfeift. Im Heizungsraum könnte man ein Sack in den Türrahmen hängen, er hätte die selbe Funktion wie die Tür die nach außen führt.

    Warum schreibe ich hier?

    Wir zahlen 600.- Kaltmiete und haben 200.- Nebenkostenpauschale drauf und müßen immer noch ne Menge nachbezahlen mit jedem Jahr Nebenkostenabrechnung und és ging bisher jedem so der in diesem Haus wohnt oder wohnte.

    Ich wollte mit unserem Vermieter (Immobhändler) bzw. mit unterstellter Hausverwaltung darüber in Kommunikation tretten ob es angesichts fehlendem Energieausweis und bestenhender Dämmmängel rechtens ist sämtliche Heizkosten auf uns abzuwenden.

    Also die wollen nicht mit sich reden lassen.

    Klar ist dass wir sie nicht zwingen können Aussenwände zu isolieren das würde die Grundmiete treffen.

    Aber kann man nicht verlangen dass gravierende Energieineffizienz ausgebessert wird, wie z.B. gänzlich fehlende Dämmung des letzten Stockwerks(Dach) und veraltete Türen bzw. Fenster.

    Wenn sich hiermit jemand auskennt wären wir einer Beratung sehr verbunden. Mein nächster Schritt wäre auch eine Beratung über die Verbraucherzentrale, welche ja auch Energieberater beisitzen haben. Oder wäre es hier besser schon ein Energieausweis mitzubringen?

    Darf der Vermieter alle Kosten auf uns abwenden die durch Heizkosten entstehen, oder wäre er wegen fehlenden Enrgieausweises erst mal in der Nachweispflicht das gewisse Standard erfüllt sind?

    MfG
    T.M.

  • Der Energieausweis ist dazu da, das Sie bei Anmietung der Wohnung sich einen Überblick über die Energiebilanz des Hauses verschaffen können. Als Rechtsmittel taugt das nicht.
    Wenn es dazu Standards gibt, betrifft das nur Neubauten. Sachkundigeren Rat zu dieser Problematik finden Sie in der Verbraucherzentrale. Mit Mietrecht hat das hier nur am Rande zu tun.

  • Zitat

    Darf der Vermieter alle Kosten auf uns abwenden die durch Heizkosten entstehen, oder wäre er wegen fehlenden Enrgieausweises erst mal in der Nachweispflicht das gewisse Standard erfüllt sind?

    Du meinst wohl "abwälzen", richtig? Ja, das darf er. Einen Energieausweis muss der Vermieter bei Einzug nur auf Verlangen vorlegen. Da ihr diesen Ausweis nicht verlangt habt, kann euch auch die Verbraucherzentrale nicht zu einer wärmeren Wohnung zu günstigen Heizkosten verhelfen.

    Willkommen im Leben!

  • Ein Energieausweis sagt nur etwas über den Ist-Zustand. Das der Vermieter, bei Neuvermietung wohlgemerkt, ihn nicht vorlegt hat evtl. nur Rechtsfolgen für ihn. An den tatsächlich entstehenden und umlegbaren Heizkosten ändert das nichts.

    200 € Nebenkosten für 87 m² halte ich übrigens für sehr knapp. Allein für Heizkosten können davon schon 100 - 130 € drauf gehen.

    Wenn jedes Jahr nach gezahlt werden muß warum wurden denn die Vorauszahlungen nicht angepaßt? Das darf man als Mieter auch selbst machen.


    Zitat

    Oder wäre es hier besser schon ein Energieausweis mitzubringen?

    Woher denn? Nachträglich ist der Vermieter nicht verpflichtet diesen vorzulegen.

  • Ich wollte mit unserem Vermieter (Immobhändler) bzw. mit unterstellter Hausverwaltung darüber in Kommunikation tretten ob ...

    Also die wollen nicht mit sich reden lassen.


    Müssen sie auch nicht, aber ein Kündigungsschreiben werden sie wohl oder übel lesen müssen...:mad:

  • Das Einzige was ihr meines Wissens nach mittlerweile verlangen dürft ist die Dämmung der oberen Geschossdecke, wenn das Dach nicht gedämmt ist. Das wärs dann aber auch.


    Und das auch nur, wenn es sich um Betondecken handelt. Handelt es sich um Holzbalkendecken und davon kann man bei einem BJ 1930 vermutlich ausgehen, dann gelten diese bereits als gedämmt.

  • Und das auch nur, wenn es sich um Betondecken handelt. Handelt es sich um Holzbalkendecken und davon kann man bei einem BJ 1930 vermutlich ausgehen, dann gelten diese bereits als gedämmt.

    Toll das ich ein sooo schön altes Mietobjekt habe;):cool:

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